UAE stricht Vorabgenehmigung für E-Rechnungsanbieter ab
Mit Inkrafttreten von Ministerialerlass Nr. 168 vom 1. Oktober 2026 hat sich das E-Rechnungsprogramm der VAE grundlegend verändert. Die bisherige Vorabgenehmigungsstufe für Anbieter wurde durch ein direktes Akkreditierungsverfahren ersetzt. Unternehmen müssen bis zum 30. Oktober 2026 einen vollständig akkreditierten Anbieter benennen.