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Spaniens Steuerbehörde verschiebt Verifactu-Pflichten auf 2028 – aber ohne formelle Rechtskraft

Die spanische Steuerbehörde (AEAT) hat am 5. Oktober 2026 angekündigt, die Verifactu-Compliance-Pflichten von den derzeitigen Fristen (1. Januar 2027 für große Unternehmen und 1. Juli 2027 für alle anderen) auf Oktober 2028 zu verschieben. Diese Verschiebung ist jedoch noch nicht im offiziellen Amtsblatt (BOE) veröffentlicht worden und hat daher keine rechtliche Gültigkeit.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verschiebung der Verifactu-Fristen auf Oktober 2028 ist bisher nur eine Ankündigung und hat keine rechtliche Wirkung.
  • Unternehmen müssen sich weiterhin auf die bestehenden Fristen (1. Januar 2027 und 1. Juli 2027) vorbereiten.
  • Verifactu und E-Rechnung sind separate Systeme, die technisch und rechtlich unterschiedliche Anforderungen stellen.
  • Die AEAT strebt eine Harmonisierung beider Systeme an, um zukünftige EU-Digitalberichtsanforderungen zu erfüllen.

Kontext: Verifactu im Spannungsfeld zwischen Echtzeit und Digitalisierung

Verifactu, das seit Dezember 2025 durch Real Decreto-ley 15/2025 geregelt wird, stellt spezifische Anforderungen an die Integrität, Aufbewahrung, Nachverfolgbarkeit und Unveränderbarkeit von Rechnungsdatensätzen innerhalb der Buchhaltungssoftware. Diese Anforderungen sind rechtlich und technisch klar von den Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung (e-invoicing) abzugrenzen, die seit dem 6. Oktober 2026 durch Orden HAC/1028/2026 geregelt sind. Die AEAT begründet die Verschiebung mit dem Ziel, eine "maximale Konvergenz" zwischen Verifactu und der verpflichtenden B2B-E-Rechnung sowie eine Anpassung an die zukünftigen EU-Digitalberichtsanforderungen im Rahmen der Verordnung zur Digitalisierung (ViDA) zu erreichen.

Was sich ändert: Eine Verschiebung im Schwebezustand

Die Ankündigung der AEAT hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung, da sie nicht im BOE veröffentlicht wurde. Die aktuell gültigen Fristen bleiben daher bis auf Weiteres in Kraft:

  • 1. Januar 2027 für große Unternehmen (mehr als 8 Millionen Euro Umsatz)
  • 1. Juli 2027 für alle anderen Unternehmen

Unternehmen und Softwareanbieter müssen sich daher weiterhin auf diese Fristen vorbereiten, es sei denn, es gibt eine formelle Änderung im BOE. Die AEAT hat ihre Verifactu-Webseite aktualisiert, aber diese Änderungen haben keine rechtliche Bindung.

Systemunterschiede: Verifactu vs. E-Rechnung

Verifactu und die verpflichtende B2B-E-Rechnung sind zwei separate Systeme mit unterschiedlichen regulatorischen Zwecken:

  • Verifactu konzentriert sich auf die technischen Eigenschaften der Buchhaltungssoftware, insbesondere Integrität, Aufbewahrung, Nachverfolgbarkeit und Unveränderbarkeit von Rechnungsdatensätzen.
  • E-Rechnung regelt die Ausstellung, Übertragung und den Empfang von Rechnungen zwischen Handelspartnern.

Die AEAT strebt eine Neubewertung des Verifactu-Rahmens an, der die technischen Garantien von Verifactu beibehält und gleichzeitig mit der E-Rechnungsinfrastruktur harmonisiert wird.

Auswirkungen auf Unternehmen

Für spanische Unternehmen bedeuten die aktuellen Entwicklungen vor allem Planungssicherheit:

  • Fortsetzung der Vorbereitungen auf die bestehenden Verifactu-Fristen (1. Januar 2027 bzw. 1. Juli 2027).
  • Keine vorzeitige Anpassung an mögliche neue Fristen, da diese noch nicht offiziell bestätigt sind.
  • Sorgfältige Beobachtung der offiziellen Veröffentlichung im BOE, um rechtliche Bindungen zu klären.

Risiken und Opportunitäten

Die unklare Situation birgt sowohl Risiken als auch Chancen:

  • Risiko: Unternehmen, die sich zu früh auf die verschobenen Fristen verlassen und ihre Compliance-Maßnahmen verzögern, könnten gegen geltendes Recht verstoßen.
  • Chance: Die Verschiebung ermöglicht es Unternehmen, ihre Systeme besser auf die zukünftigen Anforderungen auszurichten und möglicherweise Synergien mit der E-Rechnungsinfrastruktur zu nutzen.

Ausblick: Was Unternehmen jetzt beobachten sollten

  • Veröffentlichung im BOE: Die formelle Bekanntgabe der Verschiebung ist entscheidend und sollte genau verfolgt werden.
  • Technische Anpassungen: Unternehmen sollten ihre Buchhaltungssoftware weiterhin auf die aktuellen Verifactu-Anforderungen ausrichten.
  • E-Rechnungsinfrastruktur: Die geplante Harmonisierung zwischen Verifactu und E-Rechnung erfordert eine kontinuierliche Beobachtung der Entwicklungen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen sind von der Verifactu-Pflicht betroffen?
Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro müssen die Verifactu-Anforderungen ab dem 1. Januar 2027 erfüllen, während alle anderen Unternehmen bis zum 1. Juli 2027 nachkommen müssen.
Was sind die Hauptunterschiede zwischen Verifactu und E-Rechnung?
Verifactu konzentriert sich auf die technischen Eigenschaften der Buchhaltungssoftware, insbesondere Integrität und Unveränderbarkeit von Rechnungsdatensätzen. E-Rechnung regelt hingegen die Ausstellung, Übertragung und den Empfang von Rechnungen zwischen Handelspartnern.
Warum wurden die Verifactu-Fristen verschoben?
Die AEAT begründet die Verschiebung mit dem Ziel, eine "maximale Konvergenz" zwischen Verifactu und der verpflichtenden B2B-E-Rechnung sowie eine Anpassung an zukünftige EU-Digitalberichtsanforderungen zu erreichen.
Was passiert, wenn die Verschiebung nicht offiziell bekannt gegeben wird?
Sollte die Verschiebung nicht im BOE veröffentlicht werden, bleiben die aktuellen Fristen (1. Januar 2027 und 1. Juli 2027) rechtlich verbindlich.
Wie können Unternehmen die Entwicklungen verfolgen?
Unternehmen sollten regelmäßig die AEAT-Webseite und das offizielle Amtsblatt (BOE) überwachen, um über mögliche Änderungen informiert zu bleiben.
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