Belgien verschiebt Umsetzung der MwSt.-Regelung für vorübergehende Grenzüberschreitungen
Belgien hat die Umsetzung von Punkt 1 des Rundschreibens 2026/C/60 zur Umsatzsteuerbehandlung bei vorübergehender grenzüberschreitender Warenlagerung auf den 1. Juli 2028 verschoben. Bis dahin profitieren Unternehmen von vereinfachten Registrierungsregeln, müssen aber Compliance-Anforderungen erfüllen.