HMRC VAT Notice 723A: Rahmenbedingungen für britische Mehrwertsteuer-Rückerstattungen nach dem Brexit
Seit Januar 2021 bietet HMRC VAT Notice 723A ausländischen Unternehmen einen Mechanismus zur Rückerstattung der britischen Mehrwertsteuer auf Lieferungen, die sie im Vereinigten Königreich beziehen. Dieser Rahmen gilt für Geschäfte ab dem 1. Januar 2021 und bleibt bis mindestens September 2026 unverändert.
Das Wichtigste in Kürze
- Unternehmen können britische Mehrwertsteuer auf Lieferungen, die sie ab dem 1. Januar 2021 erhalten haben, über VAT Notice 723A zurückfordern.
- Die Rückerstattung erfolgt nur, wenn das Herkunftsland des Unternehmens vergleichbare Steuervorteile für britische Unternehmen bietet.
- Anträge müssen für Zeiträume von mindestens drei Monaten und maximal zwölf Monaten innerhalb des Rückerstattungszeitraums vom 1. Juli bis zum 30. Juni gestellt werden.
- Die Isle of Man wird für Zwecke der Mehrwertsteuer als Teil des Vereinigten Königreichs behandelt.
Kontext
Die Einführung von VAT Notice 723A markiert eine entscheidende Abkehr des britischen Steuerregimes vom EU-Mehrwertsteuersystem. Vor dem Brexit konnten Unternehmen aus der Europäischen Union die britische Mehrwertsteuer über das EU-Rückerstattungsverfahren zurückfordern. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde dieses System durch Notice 723A ersetzt, das nun für Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs gilt.
Das System basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Nur wenn das Herkunftsland des Antragstellers vergleichbare Steuervorteile für britische Unternehmen bietet, kann ein Anspruch auf Rückerstattung bestehen. Diese Regelung ist jedoch weniger streng als sie scheint: Eine Ablehnung eines Antrags aufgrund von Gegenseitigkeit erfolgt nur, wenn das Heimatland des Unternehmens ausdrücklich britischen Unternehmen den Zugang verweigert. Diese hohe Hürde stellt sicher, dass Unternehmen aus den meisten Ländern weiterhin Anträge stellen können.
Was sich ändert: Praktische Umsetzung
Die Regelung sieht einen festen Rückerstattungszeitraum vor, der vom 1. Juli bis zum 30. Juni eines jeden Jahres läuft. Unternehmen müssen Anträge für Zeiträume von mindestens drei Monaten und maximal zwölf Monaten innerhalb dieses Fensters stellen. Diese strikten Fristen erfordern von den Unternehmen eine sorgfältige Planung und Kalenderführung, um Fristen nicht zu versäumen und damit die Möglichkeit zur Rückerstattung von Mehrwertsteuer nicht zu verlieren.
Ein wichtiger Punkt betrifft die Isle of Man: Für Zwecke der Mehrwertsteuer wird die Insel als Teil des Vereinigten Königreichs behandelt, sodass auf ihr gezahlte Mehrwertsteuer ebenfalls zurückerstattet werden kann. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Einfuhrumsatzsteuer: Diese kann nur dann über Notice 723A zurückerstattet werden, wenn kein anderer Entlastungsmechanismus zur Verfügung steht und die Einfuhr selbst keine Mehrwertsteuer-Registrierungspflicht für den Antragsteller auslöst. Unternehmen müssen daher vor der Einreichung eines Antrags ihre Registrierungspflicht prüfen.
Auswirkungen auf Unternehmen
Für nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen, die Geschäfte mit britischen Partnern tätigen, bietet VAT Notice 723A einen klaren Rahmen für die Rückerstattung der britischen Mehrwertsteuer. Unternehmen müssen sich jedoch bewusst sein, dass sie ihre Anträge sorgfältig planen und die spezifischen Anforderungen der Regelung erfüllen müssen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Unternehmen, die Teil einer Mehrwertsteuergruppe sind, müssen sicherstellen, dass nur das repräsentative Mitglied der Gruppe den Antrag stellt. Diese Regelung spiegelt die allgemeine Verwaltung von Mehrwertsteuergruppen im Vereinigten Königreich wider, erfordert jedoch von ausländischen Unternehmen mit britischen Registrierungen, den Status des repräsentativen Mitglieds zu bestätigen, bevor sie einen Antrag stellen.
Ausblick
Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die Bedingungen oder Verfahren von VAT Notice 723A in naher Zukunft ändern werden. Unternehmen sollten jedoch weiterhin die Entwicklungen im britischen Steuerrecht beobachten, da sich politische Änderungen oder neue Gesetze auf den Rahmen für Mehrwertsteuer-Rückerstattungen auswirken könnten.
Häufig gestellte Fragen
- Welche Unternehmen sind berechtigt, eine Rückerstattung nach VAT Notice 723A zu beantragen?
- Unternehmen, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind und Geschäfte mit britischen Partnern tätigen, können eine Rückerstattung beantragen.
- Was muss ich tun, wenn mein Unternehmen Teil einer Mehrwertsteuergruppe ist?
- Nur das repräsentative Mitglied der Gruppe darf den Antrag stellen.
- Wie wirkt sich die Regelung zur Einfuhrumsatzsteuer aus?
- Einfuhrumsatzsteuer kann nur zurückerstattet werden, wenn kein anderer Entlastungsmechanismus zur Verfügung steht und die Einfuhr selbst keine Mehrwertsteuer-Registrierungspflicht auslöst.
- Gibt es spezielle Anforderungen für Unternehmen auf der Isle of Man?
- Die Isle of Man wird für Zwecke der Mehrwertsteuer als Teil des Vereinigten Königreichs behandelt, sodass auf ihr gezahlte Mehrwertsteuer ebenfalls zurückerstattet werden kann.
- Wie oft kann ich einen Antrag stellen?
- Anträge müssen für Zeiträume von mindestens drei Monaten und maximal zwölf Monaten innerhalb des Rückerstattungszeitraums vom 1. Juli bis zum 30. Juni gestellt werden.