HMRC plant Straftatbestand für fahrlässige falsche Angaben in direkten Steuererklärungen
HMRC schlägt vor, eine Strafbarkeit für fahrlässige falsche Angaben in direkten Steuererklärungen einzuführen, um eine lange bestehende Lücke im Strafrecht zu schließen. Dieser Vorschlag würde die Behandlung direkter Steuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer) derjenigen von indirekten Steuern wie der Mehrwertsteuer angleichen.
Das Wichtigste in Kürze
- HMRC schlägt vor, eine Strafbarkeit für fahrlässige falsche Angaben in direkten Steuererklärungen einzuführen, um eine Lücke im Strafrecht zu schließen.
- Die vorgeschlagenen Regeln würden für Einzelpersonen, Unternehmen, Treuhänder und Steuerberater gelten.
- HMRC betont, dass echte Fehler nicht als fahrlässig gelten werden, aber das CIOT warnt vor Unklarheiten in der Definition.
- Die möglichen Strafen umfassen unbegrenzte Geldstrafen, bis zu zwei Jahre Haft oder beides.
- Der Vorschlag könnte zu einer Kühlung der freiwilligen Offenlegung von Fehlern führen.
Kontext
Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, einen seit langem bestehenden Rechtsunterschied zwischen der Strafverfolgung bei direkten und indirekten Steuern zu beheben. Während fahrlässige falsche Angaben bereits bei Mehrwertsteuererklärungen strafbar sind, gibt es für direkte Steuern keine entsprechende Regelung. HMRC möchte diese Lücke schließen, indem ein neuer Straftatbestand für fahrlässiges Verhalten bei der Abgabe von Steuererklärungen eingeführt wird.
Der Vorschlag sieht vor, dass fahrlässiges Verhalten vorliegt, wenn jemand bewusst eine möglicherweise falsche Angabe macht, ohne angemessene Prüfungen durchzuführen. Für eine Verurteilung müssten Staatsanwälte nachweisen, dass ein Risiko bestand, dass die Angabe falsch war, und dass es unvernünftig war, dieses Risiko einzugehen. Die möglichen Strafen umfassen unbegrenzte Geldstrafen, bis zu zwei Jahre Haft oder beides.
Was sich ändert
Der principale Unterschied zur bestehenden Regelung bei indirekten Steuern liegt in der Definition von Fahrlässigkeit. Während bei Mehrwertsteuerfällen bereits eine gewisse Nachlässigkeit ausreicht, um strafrechtlich verfolgt zu werden, verlangt der Vorschlag für direkte Steuern ein höheres Maß an Vorsatz. Die Angabe muss bewusst als möglicherweise falsch erkannt worden sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zwischen fahrlässigem Verhalten und einfachen Pflegefehlern. HMRC betont, dass echte Fehler nicht als fahrlässig gelten und daher keine strafrechtlichen Konsequenzen haben werden. Allerdings kritisiert das Chartered Institute of Taxation, dass die aktuellen Vorschläge keine klaren Grenzen zwischen Pflegefehlern, Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Handeln ziehen.
Auswirkungen auf Unternehmen und Steuerberater
Die vorgeschlagenen Regeln würden nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Unternehmen, Treuhänder und Steuerberater gelten. Dies macht die Änderung zu einem bedeutenden Anliegen für professionelle Berater sowie Steuerpflichtige. Die Unsicherheit über die genauen Grenzen könnte dazu führen, dass Steuerpflichtige vorsichtiger bei der Abgabe ihrer Erklärungen werden.
Ein weiteres Problem ist, dass die vorgeschlagenen Regeln möglicherweise zu einer Kühlung der freiwilligen Offenlegung von Fehlern führen könnten. Wenn Steuerpflichtige Angst haben, dass selbst kleine Fehler als fahrlässig angesehen werden könnten, könnten sie sich entscheiden, diese nicht mehr freiwillig zu korrigieren.
Ausblick
Derzeit ist unklar, wann der Vorschlag in Kraft treten wird und welche endgültige Ausgestaltung er haben wird. HMRC hat eine öffentliche Konsultation durchgeführt, die nun abgeschlossen ist, aber der genaue Zeitpunkt für die Umsetzung bleibt unbestimmt. Die vorgeschlagene Regelung könnte jedoch ein wichtiger Schritt zur Angleichung der Strafverfolgung bei direkten und indirekten Steuern sein.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Falschangabe?
- Eine fahrlässige Falschangabe liegt vor, wenn jemand bewusst eine möglicherweise falsche Angabe macht, ohne angemessene Prüfungen durchzuführen. Eine vorsätzliche Falschangabe erfordert dagegen den bewussten Entschluss, falsche Informationen zu machen.
- Wer ist von den vorgeschlagenen Regeln betroffen?
- Die Regeln würden für Einzelpersonen, Unternehmen, Treuhänder und Steuerberater gelten. Dies macht die Änderung zu einem bedeutenden Anliegen für professionelle Berater sowie Steuerpflichtige.
- Was sind die möglichen Strafen bei Verurteilung?
- Die möglichen Strafen umfassen unbegrenzte Geldstrafen, bis zu zwei Jahre Haft oder beides.
- Wie reagiert HMRC auf die Bedenken des CIOT?
- HMRC hat bisher betont, dass echte Fehler nicht als fahrlässig gelten werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Regierung auf die Forderung nach klareren Abgrenzungen reagieren wird.
- Wann wird der Vorschlag in Kraft treten?
- Derzeit ist unklar, wann der Vorschlag in Kraft treten wird. Die öffentliche Konsultation ist abgeschlossen, aber der genaue Zeitpunkt für die Umsetzung bleibt unbestimmt.