Neue EU-Handhabungsgebühr von 2 Euro pro Artikel für im Fernabsatz verkaufte Waren
Ab dem 1. November 2026 gilt eine neue EU-Handhabungsgebühr von 2 Euro pro Artikel für im Fernabsatz verkaufte Waren. Die Gebühr wird bei der Zollabwicklung für Waren erhoben, die im Rahmen von Fernabsatzgeschäften in den freien Verkehr überführt werden.