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Artikel für Germany

Dieser Hub bietet einen umfassenden Überblick über die E-Rechnungspflicht in Deutschland, einschließlich des stufenweisen B2B-Mandats aus dem Wachstumschancengesetz, der zulässigen Formate XRechnung und ZUGFeRD sowie der Norm EN 16931. Behandelt werden Empfängerpflichten, Senderzeitpläne, ERP-Integrationsaspekte und die Einbindung des geplanten nationalen PEPPOL-basierten Meldesystems in den europäischen ViDA-Rahmen.

Die Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Juni 2026 sein Newsletter 06/2026 veröffentlicht, das aktualisierte operative Leitlinien zur Mindestbesteuerungsberichterstattung gemäß dem globalen Mindeststeuerrahmen enthält. Diese Änderungen sind ab dem 11. September 2026 in Kraft und bleiben bis auf Weiteres gültig.

Aktualisierte Leitlinien für die Mindestbesteuerung: BZSt veröffentlicht wichtige Updates

Die Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Juni 2026 wichtige Updates zur Mindestbesteuerungsberichterstattung veröffentlicht. Die neuen Leitlinien Version 1.3 führen strenge Akzeptanzkriterien ein und dokumentieren technische Verzögerungen bei der Rückmeldung. Zusätzlich wurden mehrere Geschäftsregeln deaktiviert, die Anpassungen in automatisierten Validierungsprozessen erfordern.

Neueste

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat 13 Geschäftsvorschriften in seinem Pillar-2-Mindeststeuer-Berichtssystem vorübergehend deaktiviert, was die erste bekannte Störung der OECD BEPS Action Item 15-Validierungsinfrastruktur in Deutschland darstellt. Diese Maßnahme wurde notwendig, nachdem festgestellt wurde, dass bestimmte Validierungsregeln faktisch korrekte Mindeststeuererklärungen in Einzelfällen fälschlicherweise ablehnten.
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Deutsche Steuerbehörde deaktiviert temporär Geschäftsvorschriften in Pillar-2-System

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat 13 Geschäftsvorschriften in seinem Pillar-2-Mindeststeuer-Berichtssystem vorübergehend deaktiviert, was die erste bekannte Störung der OECD BEPS Action Item 15-Validierungsinfrastruktur in Deutschland darstellt. Die Maßnahme betrifft sowohl internationale OECD-Vorschriften als auch spezifische deutsche Regelungen.

3 Min. Lesezeit
Die Einführung des polnischen E-Rechnungssystems Krajowy System e-Faktur (KSeF) wurde um zwei Jahre verschoben und startet nun im Februar 2026 für große Unternehmen. Diese Verzögerung folgt auf technische Mängel, die 2023 in Audits des Systems festgestellt wurden. KSeF erfordert, dass alle B2B-Rechnungen in strukturiertem XML-Format (FA(2)-Schema) über die staatliche Plattform ausgestellt und empfangen werden. Die Umsetzung erfolgt in Phasen, wobei große Unternehmen ab dem 1. Februar 2026 und alle übrigen Umsatzsteuerpflichtigen ab dem 1. April 2026 verpflichtend teilnehmen müssen.
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Poland verschiebt verpflichtende E-Rechnungsführung bis 2026

Polens KSeF-E-Rechnungssystem startet 2026: Große Unternehmen müssen ab Februar und restliche Umsatzsteuerpflichtige ab April 2026 strukturierte XML-Rechnungen über die staatliche Plattform einreichen. Nicht-Compliance führt zu Rechnungsungültigkeit und Vorsteuerabzugsverlust.

2 Min. Lesezeit

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