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Verifactu und elektronische Rechnungen für Unternehmen: Was sich ab 2026 in Spanien ändert

Spaniens Steuerdigitalisierungslandschaft wird ab dem 26. Oktober 2026 durch zwei rechtlich distincte, aber sich überschneidende Verpflichtungen geprägt sein: die Verifactu-Techniksystemstandards und die verpflichtende elektronische Rechnungstellung im B2B-Bereich. Unternehmen müssen diese beiden Regelwerke strikt auseinanderhalten, da sie unterschiedliche Fristen und Anforderungen haben.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verifactu-Pflicht gilt für Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 und für Selbstständige ab dem 1. Juli 2027, es sei denn, die angekündigte Verschiebung auf Oktober 2028 wird im BOE veröffentlicht.
  • Die elektronische B2B-Rechnungstellung ist ab dem 6. Oktober 2027 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 8 Millionen Euro und ab dem 6. Oktober 2028 für alle anderen Unternehmen verpflichtend.
  • Verifactu-Systeme müssen digital verknüpfte Rechnungsdatensätze generieren und einen QR-Code für die direkte Datenübermittlung an die Steuerbehörden ermöglichen.

Kontext

Die spanischen Steuerbehörden haben in den letzten Jahren umfassende Reformen zur Digitalisierung des Steuerwesens vorangetrieben. Mit dem Real Decreto 1007/2023 und der anschließenden Änderung durch Real Decreto-ley 15/2025 wurde das Verifactu-System eingeführt, das technische Standards für die digitale Rechnungsstellung vorsieht. Parallel dazu wurde mit Orden HAC/1028/2026 die verpflichtende elektronische Rechnungstellung im B2B-Bereich geregelt. Beide Verpflichtungen sind ab dem 26. Oktober 2026 relevant, auch wenn sie unterschiedliche Geltungsbereiche und Fristen haben.

Wichtig ist zu beachten, dass es sich bei Verifactu um ein technisches System handelt, das die Erstellung digitaler Rechnungen mit bestimmten Sicherheitsmerkmalen vorsieht. Die elektronische Rechnungstellung im B2B-Bereich hingegen betrifft den Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen und hat andere technische Anforderungen.

Was sich ändert: Fristen und Umfang

Verifactu-Verpflichtungen

Die aktuellen, im BOE veröffentlichten Fristen für die Verifactu-Pflicht sehen vor, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend diese Standards einhalten müssen, während Selbstständige und andere Verpflichtete bis zum 1. Juli 2027 Zeit haben. Allerdings gab es am 5. Oktober 2026 eine Ankündigung des Finanzministeriums, diese Fristen auf Oktober 2028 zu verschieben. Diese Ankündigung hat jedoch keine rechtliche Geltung, da sie nicht im BOE veröffentlicht wurde. Unternehmen sollten daher ihre Compliance-Vorbereitungen nicht aufschieben, sondern weiter aktiv vorantreiben.

Verifactu gilt für alle Unternehmen, die Körperschaftsteuer zahlen, Selbstständige mit Geschäftstätigkeit im Rahmen der IRPF, nicht ansässige Unternehmen mit dauerhafter Niederlassung in Spanien sowie Personengesellschaften. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Unternehmen, die bereits am Sistema de Suministro Inmediato de Información (SII) teilnehmen.

Elektronische Rechnungstellung im B2B-Bereich

Mit Orden HAC/1028/2026, das am 6. Oktober 2026 in Kraft trat, wurde die verpflichtende elektronische Rechnungstellung im B2B-Bereich eingeführt. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro müssen diese Pflicht ab dem 6. Oktober 2027 erfüllen, während alle anderen Verpflichteten bis zum 6. Oktober 2028 Zeit haben. Große Unternehmen profitieren in ihrem ersten Compliance-Jahr von einer Übergangsregelung, die es ihnen ermöglicht, sowohl strukturierte E-Rechnungen als auch PDF-Rechnungen zu übermitteln.

Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen müssen sich sowohl auf die Verifactu-Pflicht als auch auf die elektronische B2B-Rechnungstellung vorbereiten. Dies erfordert eine sorgfältige Analyse der bestehenden Systeme und möglicherweise die Implementierung neuer Softwarelösungen.

Besonders wichtig ist es, die technischen Anforderungen der Verifactu-Systeme zu verstehen. Diese Systeme generieren digital verknüpfte Rechnungsdatensätze, die Lücken erkennen können. Zudem wird ein QR-Code angefügt, der es den Empfängern der Rechnung ermöglicht, Daten direkt an die Steuerbehörden zu übermitteln.

Ausblick: Was zu beachten ist

Unternehmen sollten die Entwicklungen rund um die Verifactu-Pflicht und die elektronische B2B-Rechnungstellung genau im Auge behalten. Wichtig ist, dass alle relevanten Änderungen und Ankündigungen nur dann rechtliche Geltung haben, wenn sie im BOE veröffentlicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die genauen Fristen für die Verifactu-Pflicht?
Aktuell müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 die Verifactu-Standards einhalten, während Selbstständige und andere Verpflichtete bis zum 1. Juli 2027 Zeit haben. Diese Fristen könnten jedoch auf Oktober 2028 verschoben werden, sofern die Ankündigung des Finanzministeriums im BOE veröffentlicht wird.
Wer ist von der Verifactu-Pflicht ausgenommen?
Unternehmen, die bereits am SII-System teilnehmen, sind von der Verifactu-Pflicht ausgenommen.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Verifactu-Standards?
Softwareanbieter, die nicht konforme Systeme vermarkten, können mit Bußgeldern von bis zu 150.000 Euro pro Systemtyp und Jahr belegt werden. Endnutzer, die nicht angepasste Systeme nach Ablauf der Frist weiterverwenden, riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 Euro pro Jahr.
Was sind die Hauptunterschiede zwischen Verifactu und der elektronischen B2B-Rechnungstellung?
Verifactu betrifft die technischen Standards für die Erstellung digitaler Rechnungen, während die elektronische B2B-Rechnungstellung den Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen regelt. Beide Verpflichtungen haben unterschiedliche Fristen und Geltungsbereiche.
Welche technischen Anforderungen müssen Verifactu-Systeme erfüllen?
Verifactu-Systeme müssen digital verknüpfte Rechnungsdatensätze generieren, die Lücken erkennen können. Zudem müssen sie einen QR-Code anhängen, der es den Empfängern der Rechnung ermöglicht, Daten direkt an die Steuerbehörden zu übermitteln.
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