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Elektronische Rechnungsstellung wird in der Dominikanischen Republik ab November 2026 verpflichtend

Ab dem 1. November 2026 müssen große und mittelgroße Unternehmen in der Dominikanischen Republik ihre Rechnungen ausschließlich elektronisch stellen. Die Verordnung 587-24 der Dirección General de Impuestos Internos (DGII) sieht vor, dass ab diesem Datum nur noch elektronische Rechnungen mit der Sequenz "E" zulässig sind. Papierbasierte Rechnungen können dann nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. November 2026 müssen große und mittelgroße Unternehmen in der Dominikanischen Republik ihre Rechnungen ausschließlich elektronisch ausstellen.
  • Die bisherigen papierbasierten Rechnungssequenzen vom Typ "B" verlieren ihre Gültigkeit am 31. Oktober 2026.
  • Die DGII hat 195 Anbieter für elektronische Rechnungsstellungssysteme autorisiert, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.
  • Unternehmen müssen ihre internen Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen, um Strafen zu vermeiden.
  • Die DGII wird die Einhaltung der neuen Vorschriften überwachen.

Kontext

Die Dominikanische Republik setzt mit der Verordnung 587-24 einen wichtigen Meilenstein in ihrer Steuerdigitalisierung um. Die Regelung zielt darauf ab, den Übergang von papierbasierten zu elektronischen Rechnungen abzuschließen. Diese Entwicklung ist unabhängig von europäischen VAT-Digitalisierungsrahmen wie ViDA oder Spaniens Verifactu und stellt eine eigenständige Initiative in der Region Lateinamerika dar.

Die DGII hat 195 Anbieter für elektronische Rechnungsstellungssysteme autorisiert, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen. Diese breite Auswahl an Lösungen deutet darauf hin, dass die Behörden sicherstellen wollen, dass Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind.

Was sich ändert

Ab dem 1. November 2026 müssen große und mittelgroße Unternehmen (Grandes Locales und Medianos) alle ihre Rechnungen elektronisch ausstellen. Die bisherigen papierbasierten Rechnungssequenzen vom Typ "B" verlieren ihre Gültigkeit am 31. Oktober 2026. Ab diesem Datum dürfen papierbasierte Rechnungen nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt werden, die in Kapitel IX der Verordnung 587-24 definiert sind.

Die Regelung sieht vor, dass die elektronische Rechnungsstellung den Standardprozess darstellt. Papierrechnungen sind nur in Notfällen erlaubt, nicht jedoch für den routinemäßigen Geschäftsbetrieb.

Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen müssen ihre internen Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen. Dazu gehört die Implementierung von Systemen zur elektronischen Rechnungsstellung und die Schulung der Mitarbeiter. Die DGII hat 195 Anbieter für elektronische Rechnungsstellungssysteme autorisiert, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie bis zum 1. November 2026 vollständig auf elektronische Rechnungsstellung umgestellt haben, um Strafen zu vermeiden. Die DGII wird die Einhaltung der neuen Vorschriften überwachen.

Ausblick

In den kommenden Monaten werden Unternehmen ihre Systeme auf die neuen Anforderungen umstellen müssen. Die DGII wird die Umsetzung genau überwachen und sicherstellen, dass alle großen und mittelgroßen Unternehmen die neuen Vorschriften einhalten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung in der Praxis gestalten wird und ob es zu Verzögerungen oder Problemen kommt. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau beobachten und sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen sind von der neuen Regelung betroffen?
Große und mittelgroße Unternehmen in der Dominikanischen Republik, klassifiziert als "Grandes Locales" und "Medianos", sind ab dem 1. November 2026 verpflichtet, ihre Rechnungen ausschließlich elektronisch zu stellen.
Was passiert mit den bisherigen papierbasierten Rechnungssequenzen vom Typ "B"?
Die bisherigen papierbasierten Rechnungssequenzen vom Typ "B" verlieren ihre Gültigkeit am 31. Oktober 2026 und dürfen ab diesem Datum nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden.
Gibt es Unterstützungsangebote für Unternehmen bei der Umsetzung?
Die DGII hat 195 Anbieter für elektronische Rechnungsstellungssysteme autorisiert, die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen können.
Was passiert, wenn Unternehmen die neuen Vorschriften nicht einhalten?
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie bis zum 1. November 2026 vollständig auf elektronische Rechnungsstellung umgestellt haben, um Strafen zu vermeiden. Die DGII wird die Einhaltung der neuen Vorschriften überwachen.
Gibt es Ausnahmen für die elektronische Rechnungsstellung?
Papierbasierte Rechnungen dürfen nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt werden, die in Kapitel IX der Verordnung 587-24 definiert sind. Diese Ausnahme ist für Notfälle vorgesehen und nicht für den routinemäßigen Geschäftsbetrieb.
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