E-Invoicing-Pflicht in Frankreich: Spezifische Auswirkungen auf Audioprothesen- und Hörgeräte-Händler
Mit weniger als 48 Stunden bis zum Inkrafttreten der E-Invoicing-Pflicht am 1. September 2026 müssen sich alle Unternehmen in Frankreich – einschließlich Hörgerätezentren und Audioprothesen-Händler – auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung vorbereiten. Die Kompatibilität zwischen genehmigten Plattformen und zentralen Zahlungssystemen ist besonders kritisch.