UK stellt verbindliche E-Rechnungsvorschriften für B2B ab April 2029 in Kraft
Ab dem 1. April 2029 müssen alle in Großbritannien umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen B2B-E-Rechnungen im standardisierten elektronischen Format austauschen. Die Regierung verfolgt dabei zwei getrennte Politikstränge: einen verpflichtenden für den Rechnungsaustausch und einen fakultativen zur digitalen Berichterstattung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. April 2029 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Großbritannien B2B-E-Rechnungen im standardisierten elektronischen Format austauschen.
- Eine technische Konsultation zur Abklärung von Anbieteranforderungen, Ausnahmen und Interoperabilitätsstandards ist für das Frühjahr 2027 geplant.
- HMRC hat eine separate Konsultation zur fakultativen digitalen Berichterstattung eröffnet, die derzeit explorativ und nicht verpflichtend ist.
- Unternehmen müssen ihre Rechnungsstellungs- und -bearbeitungsprozesse überprüfen und anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
- Die Ergebnisse der technischen Konsultation und die endgültigen Spezifikationen für den E-Rechnungsaustausch werden entscheidend für die Umsetzung der neuen Anforderungen sein.
UK stellt verbindliche E-Rechnungsvorschriften für B2B ab April 2029 in Kraft
Ab dem 1. April 2029 müssen alle in Großbritannien umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen B2B-E-Rechnungen im standardisierten elektronischen Format austauschen. Die Regierung verfolgt dabei zwei getrennte Politikstränge: einen verpflichtenden für den Rechnungsaustausch und einen fakultativen zur digitalen Berichterstattung.
Kontext
Die britische Regierung hat im Rahmen des Haushaltsupdates 2026 einen klaren Fahrplan für die Einführung verpflichtender E-Rechnungen für alle B2B-Transaktionen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen vorgestellt. Dieser Fahrplan sieht vor, dass ab dem 1. April 2029 alle relevanten Unternehmen ihre Rechnungen in einem standardisierten elektronischen Format austauschen müssen. Diese Maßnahme ist Teil einer breiteren digitalen Transformation der britischen Steuerverwaltung und folgt den europäischen Entwicklungen im Bereich der E-Rechnungsverpflichtungen.
Besonders hervorzuheben ist die klare Trennung zwischen zwei Politiksträngen: dem verpflichtenden E-Rechnungsaustausch (Track 1) und der fakultativen digitalen Berichterstattung (Track 2). Diese Unterscheidung ist für eine genaue Berichterstattung von zentraler Bedeutung, da die digitale Berichterstattung derzeit nur im Rahmen einer Exploration untersucht wird und keine verpflichtende Anforderung darstellt.
Was sich ändert: Zwei getrennte Politikstränge
Track 1 — Verpflichtender E-Rechnungsaustausch
Der erste Politikstrang betrifft den verpflichtenden Austausch von E-Rechnungen zwischen Unternehmen. Ab dem 1. April 2029 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ihre B2B-Rechnungen in einem standardisierten elektronischen Format austauschen. Eine Stufenweise Einführung nach Unternehmensgröße ist nicht vorgesehen.
Ein technisches Konsultationsverfahren zur Abklärung von Anbieteranforderungen, Ausnahmen und Interoperabilitätsstandards ist für das Frühjahr 2027 geplant. Ein wichtiger Indikator für die Interoperabilitätsstandards ist das bestehende Erfordernis des NHS Supply Chain, dass Lieferanten E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk ausstellen müssen. Dies deutet darauf hin, dass Peppol wahrscheinlich der primäre Interoperabilitätsrahmen für das Vereinigte Königreich sein wird.
Track 2 — Fakultative digitale Berichterstattung
Parallel dazu hat HMRC eine separate 12-wöchige Konsultation mit dem Titel "Extending the benefits of e-invoicing: digital reporting" eröffnet. Diese Konsultation untersucht, ob ausgewählte strukturierte Rechnungsdaten für Zwecke der Steuerverwaltung durch HMRC abgerufen werden könnten. Wichtig ist, dass die Regierung noch kein bevorzugtes Modell oder Framework vorgeschlagen hat.
Jedes zukünftige System muss nachweisen, dass es gegenseitige Vorteile für Unternehmen bietet und den Datenschutz, die Privatsphäre und die gewerblichen Geheimhaltungsschutzanforderungen erfüllt. Dieser Politikstrang ist derzeit explorativ und nicht verpflichtend.
Auswirkungen auf britische Unternehmen
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnungen wird erhebliche Auswirkungen auf alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Großbritannien haben. Unternehmen müssen ihre bestehenden Rechnungsstellungs- und -bearbeitungsprozesse überprüfen und möglicherweise anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Die technischen Spezifikationen und Interoperabilitätsstandards, die im Frühjahr 2027 festgelegt werden sollen, werden entscheidend sein, um sicherzustellen, dass Unternehmen die notwendigen Systeme und Prozesse implementieren können. Unternehmen sollten die Entwicklungen in diesem Bereich genau verfolgen und sich auf die Umsetzung der neuen Anforderungen vorbereiten.
Ausblick: Was zu beobachten ist
In den kommenden Monaten und Jahren wird es mehrere wichtige Meilensteine geben, die Unternehmen im Auge behalten sollten. Dazu gehören die Ergebnisse der technischen Konsultation im Frühjahr 2027, die endgültigen Spezifikationen für den E-Rechnungsaustausch und die Interoperabilitätsstandards.
Zusätzlich wird die Entwicklung der fakultativen digitalen Berichterstattung von Interesse sein. Obwohl dieser Politikstrang derzeit nicht verpflichtend ist, könnte er in Zukunft zu weiteren Anforderungen führen. Unternehmen sollten die Fortschritte in diesem Bereich verfolgen und sich auf mögliche zukünftige Anforderungen vorbereiten.
Häufig gestellte Fragen
- Welche Unternehmen sind von den neuen E-Rechnungsvorschriften betroffen?
- Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Großbritannien müssen ab dem 1. April 2029 B2B-E-Rechnungen im standardisierten elektronischen Format austauschen.
- Gibt es eine Stufenweise Einführung der E-Rechnungsvorschriften nach Unternehmensgröße?
- Nein, es gibt keine Stufenweise Einführung. Die Vorschriften gelten ab dem 1. April 2029 für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
- Welche Interoperabilitätsstandards werden für den E-Rechnungsaustausch verwendet?
- Die technischen Spezifikationen und Interoperabilitätsstandards werden im Frühjahr 2027 festgelegt. Der NHS Supply Chain verwendet derzeit das Peppol-Netzwerk, was darauf hindeutet, dass Peppol wahrscheinlich der primäre Interoperabilitätsrahmen für das Vereinigte Königreich sein wird.
- Ist die digitale Berichterstattung verpflichtend?
- Nein, die digitale Berichterstattung ist derzeit nicht verpflichtend. Sie wird im Rahmen einer separaten Konsultation untersucht, die explorativ ist.
- Welche Schritte sollten Unternehmen unternehmen, um sich auf die neuen E-Rechnungsvorschriften vorzubereiten?
- Unternehmen sollten ihre bestehenden Rechnungsstellungs- und -bearbeitungsprozesse überprüfen und möglicherweise anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Sie sollten auch die Entwicklungen in diesem Bereich genau verfolgen und sich auf die Umsetzung der neuen Anforderungen vorbereiten.