Skip to content
Zurück zu Kworia

UK startet Beratung zur digitalen Meldung von E-Rechnungen

HMRC hat am 28. Oktober 2026 eine öffentliche Konsultation zur Frage eingeleitet, ob strukturierte E-Rechnungsdaten für Zwecke der digitalen Meldung an das Finanzamt verfügbar gemacht werden könnten. Die Konsultation läuft bis zum 20. Januar 2027 und ist klargestellt von der bereits festgelegten Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab 1. April 2029.

Kworia 2 Min. Lesezeit KI-generierte Inhalte — Wie diese Website entsteht

Das Wichtigste in Kürze

  • HMRC hat eine Konsultation zur digitalen Meldung von E-Rechnungsdaten gestartet, die bis zum 20. Januar 2027 läuft.
  • Die Konsultation ist separat von der bereits festgelegten Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab April 2029.
  • HMRC hat keine vorgefassten Entscheidungen getroffen und sucht nach technischen Lösungen, die auf bestehende Infrastruktur aufbauen.
  • Die Konsultation untersucht potenzielle Vorteile für die Steuerverwaltung sowie mögliche Risiken und Belastungen.
  • Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Ansichten und Erfahrungen in den Konsultationsprozess einzubringen.

Kontext

Die aktuelle Konsultation ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der digitalen Transformation des britischen Steuerwesens. Sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der bereits beschlossene verpflichtende Einführung von E-Rechnungen für B2B-Transaktionen ab April 2029. Die Konsultation untersucht nun, ob und wie strukturierte E-Rechnungsdaten für digitale Meldung an das Finanzamt genutzt werden können. Diese können dann beispielsweise zur frühzeitigeren Erkennung von Umsatzsteuerfehlern und zur Reduzierung von Mehrausfragen an die Steuerpflichtigen genutzt werden.

HMRC hat deutlich gemacht, dass diese Konsultation explorativen Charakter hat und keine vorgefassten Entscheidungen enthält. Es wurden keine bevorzugten Modelle vorgeschlagen, noch spezifische Datenfelder definiert, die übermittelt werden sollen. Die Konsultation gibt damit der Industrie und anderen Stakeholdern die Möglichkeit, aktiv in die Gestaltung eines möglichen zukünftigen Rahmens einzubringen.

Technische Machbarkeit und Infrastruktur

Ein zentraler Aspekt der Konsultation ist die technische Machbarkeit. Es wird untersucht, ob bereits bestehende Infrastruktur wie das Peppol-Netzwerk und gängige Buchhaltungs- oder ERP-Software genutzt werden können, um ausgewählte Rechnungsmetadaten an HMRC zu übermitteln. Ziel ist es, eine separate, parallele Meldung zu vermeiden und stattdessen auf bestehende Systeme aufzubauen.

Diese Frage ist besonders relevant, da viele Unternehmen bereits in die Vorbereitung der Umsetzung der E-Rechnungsverpflichtung ab 2029 investieren. Die Nutzung bestehender Infrastruktur könnte die Implementierung eines zusätzlichen digitalen Meldesystems deutlich vereinfachen und Kosten sparen.

Nutzen für die Steuerverwaltung

Ein weiterer Fokus der Konsultation liegt auf den potenziellen Vorteilen für die Steuerverwaltung. HMRC untersucht, ob ein früherer Zugang zu strukturierten Rechnungsdaten die Identifizierung von Umsatzsteuerfehlern und Diskrepanzen beschleunigen könnte. Zudem könnte die Digitalisierung dazu beitragen, die Anzahl der Mehrausfragen an Steuerpflichtige zu reduzieren.

Diese Aspekte sind besonders wichtig, da die Effizienz der Steuerverwaltung und die Reduzierung von Kosten für Unternehmen zentrale Ziele der Digitalisierungsinitiativen sind. Die Konsultation gibt damit auch Hinweise darauf, wie die Digitalisierung nicht nur zu einer höheren Compliance führen könnte, sondern auch zu einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerbehörden.

Risiken und Belastungen

Die Konsultation bezieht auch mögliche Risiken und Belastungen ein, die mit der Einführung einer digitalen Meldung von E-Rechnungsdaten verbunden sein könnten. Dazu gehören Kosten für Unternehmen, Datenschutzbedenken, Cybersecurity-Risiken und Bedenken hinsichtlich der kommerziellen Vertraulichkeit.

Die Berücksichtigung dieser Aspekte zeigt, dass HMRC eine umfassende Bewertung der möglichen Auswirkungen einer solchen Initiative vornehmen möchte. Die Einbindung von Stakeholdern in diesem Prozess ist entscheidend, um sicherzustellen, dass eventuelle Risiken identifiziert und entsprechend adressiert werden.

Ausblick

Die Konsultation bietet eine wichtige Gelegenheit für Unternehmen, Softwareanbieter und andere Interessengruppen, ihre Ansichten und Erfahrungen zu teilen. HMRC hat betont, dass die Konsultation explorativen Charakter hat und keine vorgefassten Entscheidungen enthält. Dies gibt der Industrie die Möglichkeit, aktiv in die Gestaltung eines möglichen zukünftigen Rahmens einzubringen.

Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Bedenken und Anliegen vorzubringen. Die Ergebnisse der Konsultation werden voraussichtlich Einfluss auf die zukünftige Gestaltung der digitalen Meldung von E-Rechnungsdaten haben und damit die Compliance-Strategien der Unternehmen beeinflussen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Ziel der aktuellen Konsultation von HMRC?
Die Konsultation untersucht, ob strukturierte E-Rechnungsdaten für digitale Meldung an das Finanzamt genutzt werden können, um die Steuerverwaltung zu verbessern und Kosten für Unternehmen zu reduzieren.
Wie lange läuft die Konsultation?
Die Konsultation läuft von 28. Oktober 2026 bis zum 20. Januar 2027.
Ist die Konsultation mit der E-Rechnungsverpflichtung ab April 2029 verbunden?
Nein, die Konsultation ist klargestellt von der bereits festgelegten Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab April 2029.
Welche technischen Lösungen werden untersucht?
Es wird untersucht, ob bestehende Infrastruktur wie das Peppol-Netzwerk und Buchhaltungs- oder ERP-Software genutzt werden können, um ausgewählte Rechnungsmetadaten an HMRC zu übermitteln.
Was sind die potenziellen Vorteile für Unternehmen?
Ein früherer Zugang zu strukturierten Rechnungsdaten könnte die Identifizierung von Umsatzsteuerfehlern beschleunigen und die Anzahl der Mehrausfragen an Steuerpflichtige reduzieren.
Teilen: X LinkedIn Email

Verwandte Artikel