Frankreichs E-Invoicing-Mandat: Strafen, Toleranzpolitik und Praxishinweise für KMU
Frankreichs E-Invoicing-Mandat tritt am 1. September 2026 in Kraft, mit strengen Strafen für Nicht-Compliance und einer Toleranzpolitik für besonders betroffene Unternehmen. Klein- und Mikrounternehmen haben bis September 2027 Zeit, um ihre Emissionspflichten zu erfüllen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Strafen für Klein- und Mikrounternehmen umfassen 50 Euro pro Rechnung für das Nichtausstellen von Rechnungen über eine zugelassene Plattform, mit einer jährlichen Obergrenze von 15.000 Euro.
- Das Nichtübermitteln von Transaktions- oder Zahlungsdaten wird mit 500 Euro pro Übermittlung bestraft, ebenfalls mit einer jährlichen Obergrenze von 15.000 Euro.
- Unternehmen, die nach einem Zeitraum von drei Monaten der Nicht-Compliance beim Empfang von Rechnungen ertappt werden, zahlen zunächst eine Strafe von 500 Euro, die auf 1.000 Euro pro weiteren dreimonatigen Zeitraum ansteigt.
- Die Steuerverwaltung wird eine Toleranzpolitik während der letzten vier Monate des Jahres 2026 anwenden, vorausgesetzt, Unternehmen können nachweisen, dass sie ernsthafte Schwierigkeiten haben und korrigierende Maßnahmen ergreifen.
- Eine nationale Hotline unter der Nummer 08 06 80 78 07 und eine Checkliste für Unternehmen unterstützen bei der Compliance.
Kontext
Am 1. September 2026 wird Frankreichs E-Invoicing-Mandat für alle etwa 10 Millionen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wirksam. Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen über staatlich zugelassene Plattformen (PA) empfangen. Großunternehmen und mittlere Unternehmen (ETI) sind zusätzlich verpflichtet, Transaktions- und Zahlungsdaten elektronisch zu übermitteln. Klein- und Mikrounternehmen haben jedoch eine einjährige Schonfrist für die Emissionspflichten, deren Frist am 1. September 2027 endet.
Dieses Mandat ist Teil eines breiteren Trends in der Europäischen Union, elektronische Rechnungsstellung zu fördern, um Steuerhinterziehung zu verhindern und die Effizienz der Geschäftsprozesse zu steigern. Belgien hat bereits im Januar 2026 eine vergleichbare Reform umgesetzt, und die daraus gewonnenen Erfahrungen fließen in die französische Umsetzung ein.
Strafen für KMU
Die Strafe für das Nichtausstellen von Rechnungen über eine zugelassene Plattform beträgt 50 Euro pro Rechnung, mit einer jährlichen Obergrenze von 15.000 Euro. Das Nichtübermitteln von Transaktions- oder Zahlungsdaten wird mit 500 Euro pro Übermittlung bestraft, ebenfalls mit einer jährlichen Obergrenze von 15.000 Euro.
Unternehmen, die nach einem Zeitraum von drei Monaten der Nicht-Compliance beim Empfang von Rechnungen über eine zugelassene Plattform ertappt werden, zahlen zunächst eine Strafe von 500 Euro. Diese Steigt bei weiterhin Nicht-Compliance auf 1.000 Euro pro weiteren dreimonatigen Zeitraum an.
Diese detaillierte Strafstruktur für Klein- und Mikrounternehmen ist ein Novum in der Berichterstattung und bietet klare Leitlinien für Unternehmen, die sich an das neue Mandat anpassen müssen.
Toleranzpolitik und Praxisinfrastruktur
Die Steuerverwaltung hat signalisiert, dass sie während der letzten vier Monate des Jahres 2026 eine Toleranzpolitik anwenden wird. Unternehmen, die nachweisen können, dass sie ernsthafte Schwierigkeiten haben und korrigierende Maßnahmen ergreifen, können von dieser Politik profitieren. Diese Information stammt vom Präsidenten des Ordre des Experts-Comptables und ist ein wichtiger operativer Hinweis für KMU-Berater und ihre Kunden.
Um Unternehmen bei der Compliance zu unterstützen, wurde eine nationale Hotline unter der Nummer 08 06 80 78 07 eingerichtet. Zusätzlich gibt es eine Checkliste für Unternehmen, die SIREN-Nummernverifizierung, Rechnungs-Deduplizierung und Adressvalidierung umfasst.
Ausblick und was zu beachten ist
In den kommenden Monaten werden sich die Auswirkungen der belgischen Reformen auf Frankreichs Umsetzung zeigen. Unternehmen sollten besonders darauf achten, ob die identifizierten Reibungspunkte in Belgien auch in Frankreich auftreten und wie die französischen Behörden darauf reagieren.
Klein- und Mikrounternehmen sollten besonders auf die Strafstruktur achten und sicherstellen, dass sie die Emissions- und Empfangspflichten rechtzeitig erfüllen. Die Toleranzpolitik bietet einen gewissen Spielraum, aber Unternehmen sollten dennoch sicherstellen, dass sie die erforderlichen Dokumentationen vorlegen können.
Häufig gestellte Fragen
- Welche Unternehmen sind von dem Mandat betroffen?
- Alle etwa 10 Millionen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich sind von dem Mandat betroffen. Großunternehmen und mittlere Unternehmen müssen ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen empfangen und Transaktions- und Zahlungsdaten elektronisch übermitteln. Klein- und Mikrounternehmen haben bis zum 1. September 2027 Zeit, um ihre Emissionspflichten zu erfüllen.
- Was sind die Strafen für Nicht-Compliance?
- Die Strafen umfassen 50 Euro pro Rechnung für das Nichtausstellen von Rechnungen über eine zugelassene Plattform, mit einer jährlichen Obergrenze von 15.000 Euro. Das Nichtübermitteln von Transaktions- oder Zahlungsdaten wird mit 500 Euro pro Übermittlung bestraft, ebenfalls mit einer jährlichen Obergrenze von 15.000 Euro. Unternehmen, die nach einem Zeitraum von drei Monaten der Nicht-Compliance beim Empfang von Rechnungen ertappt werden, zahlen zunächst eine Strafe von 500 Euro, die auf 1.000 Euro pro weiteren dreimonatigen Zeitraum ansteigt.
- Gibt es eine Toleranzpolitik für Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, sich anzupassen?
- Ja, die Steuerverwaltung hat signalisiert, dass sie während der letzten vier Monate des Jahres 2026 eine Toleranzpolitik anwenden wird. Unternehmen, die nachweisen können, dass sie ernsthafte Schwierigkeiten haben und korrigierende Maßnahmen ergreifen, können von dieser Politik profitieren.
- Gibt es Unterstützung für Unternehmen bei der Compliance?
- Ja, eine nationale Hotline unter der Nummer 08 06 80 78 07 und eine Checkliste für Unternehmen unterstützen bei der Compliance. Die Checkliste umfasst SIREN-Nummernverifizierung, Rechnungs-Deduplizierung und Adressvalidierung.
- Wie wirkt sich die belgische Reform auf Frankreichs Umsetzung aus?
- Die belgische Reform, die im Januar 2026 umgesetzt wurde, hat gezeigt, welche operationalen Probleme auftreten können. Die französischen Behörden nutzen diese Erfahrungen, um ihre Umsetzung zu verbessern und mögliche Reibungspunkte zu minimieren.