Verschiebung der neuen AES-Verfahrensweise für Stornierungen und Änderungen in Belgien
Die belgische Bundesfinanzverwaltung (SPF Finances) hat die Einführung des neuen Verfahrens für die Bearbeitung von Stornierungs- und Änderungsanfragen im Rahmen des Automated Export System (AES) verschoben. Ursprünglich für den 7. September 2026 geplant, tritt das neue Verfahren nun erst Mitte Oktober 2026 in Kraft.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einführung des neuen AES-Verfahrens für Stornierungen und Änderungen wurde von September auf Oktober 2026 verschoben.
- Ab Mitte Oktober müssen Begleitdokumente ausschließlich über das MyMinfin-Portal eingereicht werden.
- Unternehmen sollten die zusätzliche Vorbereitungszeit nutzen, um interne Prozesse anzupassen und Mitarbeiter zu schulen.
- Die SPF Finances empfiehlt, zuständige Mitarbeiter zu identifizieren und deren Berechtigungen im eGov-Portal zu verifizieren.
Verschiebung der neuen AES-Verfahrensweise für Stornierungen und Änderungen in Belgien
Die belgische Bundesfinanzverwaltung (SPF Finances) hat die Einführung des neuen Verfahrens für die Bearbeitung von Stornierungs- und Änderungsanfragen im Rahmen des Automated Export System (AES) verschoben. Ursprünglich für den 7. September 2026 geplant, tritt das neue Verfahren nun erst Mitte Oktober 2026 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Übermittlung von Begleitdokumenten, die ab Oktober nicht mehr per E-Mail, sondern ausschließlich über das MyMinfin-Portal erfolgen müssen. Unternehmen sollten die Übergangsphase nutzen, um ihre internen Prozesse anzupassen und ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
Kontext
Das Automated Export System (AES) ist ein zentrales Instrument der belgischen Zollverwaltung zur Abwicklung von Exportvorgängen. Die geplante Verfahrensänderung betrifft speziell die Bearbeitung von Stornierungen und Änderungen von Exportdeklarationen. Ursprünglich sollte das neue Verfahren am 7. September 2026 in Kraft treten, wurde jedoch auf Mitte Oktober 2026 verschoben.
Diese Änderung ist Teil einer breiteren Digitalisierungsstrategie der belgischen Zollverwaltung, die zunehmend auf elektronische Verfahren setzt. Sie steht jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung (EN 16931), sondern betrifft spezifisch die Abwicklung von Exportvorgängen.
Was sich ändert
Der Kern der Verfahrensänderung besteht in einem Wechsel des Kommunikationskanals. Bisher konnten Begleitdokumente für Stornierungs- und Änderungsanfragen per E-Mail an die Zollbehörden gesendet werden. Ab Mitte Oktober 2026 müssen diese Dokumente jedoch ausschließlich über das MyMinfin-Portal eingereicht werden.
Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe von Exporteuren und Zollagenten. Bisherige E-Mail-basierte Kommunikation wird durch ein standardisiertes, elektronisches Verfahren ersetzt. Dies erfordert Anpassungen in den internen Prozessen und möglicherweise auch eine Schulung des Personals.
Auswirkungen auf Unternehmen
Die Verschiebung bietet Unternehmen zusätzliche Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Bis Mitte Oktober 2026 bleibt das bisherige Verfahren in Kraft, so dass Unternehmen diese Zeit nutzen sollten, um ihre internen Prozesse anzupassen.
Die SPF Finances empfiehlt speziell:
- Überprüfung und Anpassung interner Verfahrensweisen
- Identifikation der zuständigen Mitarbeiter für die Bearbeitung von AES-Anfragen
- Verifizierung der notwendigen Rollenmanagement-Berechtigungen im eGov-Portal
Unternehmen sollten diese Empfehlungen ernst nehmen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Besonders wichtig ist die Sicherstellung, dass die zuständigen Mitarbeiter über die notwendigen Berechtigungen im MyMinfin-Portal verfügen, um Anfragen und Dokumente hochzuladen.
Ausblick
Die Verschiebung des neuen Verfahrens ist offenbar rein administrativ bedingt. Die SPF Finances sieht keinen Grund zur Sorge, sondern betont die Notwendigkeit zusätzlicher Vorbereitungszeit. Unternehmen sollten diese Zeit nutzen, um sich optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Es bleibt abzuwarten, ob weitere Anpassungen oder Verschiebungen erforderlich sein werden. Aktuell gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass das neue Verfahren nicht wie geplant im Oktober 2026 eingeführt werden soll.
Häufig gestellte Fragen
- Warum wurde die Einführung des neuen Verfahrens verschoben?
- Die Verschiebung erfolgte aufgrund administrativen Bedarfs für zusätzliche Vorbereitungszeit. Es gibt keine Hinweise auf technische oder inhaltliche Probleme.
- Welche Dokumente müssen über das MyMinfin-Portal eingereicht werden?
- Ab Oktober 2026 müssen alle Begleitdokumente für Stornierungs- und Änderungsanfragen im Rahmen von AES über das MyMinfin-Portal eingereicht werden.
- Welche Schritte sollten Unternehmen jetzt unternehmen?
- Unternehmen sollten ihre internen Prozesse überprüfen, zuständige Mitarbeiter identifizieren und sicherstellen, dass diese die notwendigen Berechtigungen im eGov-Portal haben.
- Gibt es Auswirkungen auf andere Zollverfahren oder die elektronische Rechnungsstellung?
- Nein, diese Änderung betrifft ausschließlich das AES-Verfahren für Stornierungen und Änderungen von Exportdeklarationen.
- Wann exactly tritt das neue Verfahren in Kraft?
- Das neue Verfahren soll Mitte Oktober 2026 eingeführt werden. Ein genauer Termin wurde von der SPF Finances noch nicht bekannt gegeben.