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Warum Word und Excel für E-Rechnungen in Deutschland nicht ausreichen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen strukturierte E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format empfangen können, wobei Kleinunternehmer von der Ausstellungsverpflichtung ausgenommen sind. Die Nutzung von Word und Excel für die Erstellung von Rechnungen führt jedoch zu vier zentralen Compliance-Problemen, die durch die GoBD-Vorgaben und das E-Invoicing-Mandat verschärft werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können, wobei Kleinunternehmer von der Ausstellungsverpflichtung ausgenommen sind.
  • Word und Excel erfüllen die GoBD-Anforderungen nicht, was zu vier zentralen Compliance-Problemen führt.
  • Unternehmen müssen ihre Systeme entsprechend anpassen, um strukturierte E-Rechnungen zu verarbeiten.
  • Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro strukturierte E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Verpflichtung für alle verbleibenden B2B-Unternehmen.

Kontext: E-Rechnungsverpflichtung und die Grenzen von Office-Software

Die deutsche E-Invoicing-Verordnung ist Teil der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die den elektronischen Rechnungsaustausch innerhalb der EU standardisieren soll. Seit dem 1. Januar 2025 sind alle deutschen Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen empfangen zu können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro strukturierte E-Rechnungen ausstellen, gefolgt von allen verbleibenden B2B-Unternehmen ab dem 1. Januar 2028, mit einer Ausnahme für Rechnungen unter €250.

Die CityNEWS-Artikel aus Köln hebt hervor, dass die verbreiteten Office-Software-Lösungen wie Microsoft Word und Excel für diese Compliance-Anforderungen strukturell ungeeignet sind. Die Argumentation stützt sich auf vier zentrale Mängel, die insbesondere in verteilten Arbeitsumgebungen ("Work from Everywhere") zu Compliance-Risiken führen.

Warum Word und Excel den Anforderungen nicht genügen

1. GoBD-Nichtkonformität

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) fordern, dass Rechnungen fälschungssicher und nachvollziehbar sein müssen. Standard-Office-Dokumente erfüllen diese Anforderungen nicht ohne zusätzliche technische Maßnahmen, da sie keine inhaltliche Integrität oder Provenance garantieren.

2. Fehlende XML-Unterstützung

Strukturierte E-Rechnungen erfordern maschinenlesbare XML-Dateien. Während ZUGFeRD PDFs mit eingebettetem XML verwendet, ist XRechnung rein XML-basiert. Weder Word noch Excel können nativ diese Formate generieren, was bedeutet, dass PDF-Exporte aus diesen Programmen nicht als strukturierte E-Rechnungen gelten.

3. Risiko von doppelten Rechnungsnummern

Die manuelle Nummerierung von Rechnungen in Excel birgt ein erhebliches Risiko für doppelte Rechnungsnummern, insbesondere in verteilten Arbeitsumgebungen. Ohne Echtzeit-Synchronisation kann es zu Überschneidungen kommen, was die Compliance mit den gesetzlichen Vorgaben gefährdet.

4. Team-Synchronisationslücken

In verteilten Arbeitsmodellen verstärken sich die Koordinationsprobleme bei dateibasierten Rechnungsworkflows. Versionenkonsflikte, verlorene Dateien und Lücken in den Prüfpfaden sind häufige Folgen, die die GoBD-Konformität untergraben.

Auswirkungen auf deutsche Unternehmen

Für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen ausgenommen, müssen jedoch seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, solche Rechnungen zu empfangen. Dies bedeutet, dass sie ihre Systeme entsprechend anpassen müssen, um strukturierte E-Rechnungen verarbeiten zu können.

Für mittelständische und große Unternehmen

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro müssen ab dem 1. Januar 2027 strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Verpflichtung für alle verbleibenden B2B-Unternehmen. Die Nutzung von Word und Excel für die Rechnungserstellung wird diese Anforderungen nicht erfüllen, was eine Migration zu complianteren Lösungen erfordert.

Ausblick: Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen sollten ihre aktuellen Rechnungsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies umfasst die Implementierung von Systemen zur Erstellung und Verwaltung strukturierter E-Rechnungen sowie die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit diesen Systemen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Formate sind für strukturierte E-Rechnungen in Deutschland zulässig?
Die zulässigen Formate für strukturierte E-Rechnungen in Deutschland sind ZUGFeRD und XRechnung. Beide Formate erfordern maschinenlesbare XML-Dateien, die von Standard-Office-Software wie Word und Excel nicht nativ generiert werden können.
Welche Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen ausgenommen?
Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen ausgenommen, müssen jedoch seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, solche Rechnungen zu empfangen.
Was sind die vier zentralen Compliance-Probleme bei der Nutzung von Word und Excel für E-Rechnungen?
Die vier zentralen Compliance-Probleme sind GoBD-Nichtkonformität, fehlende XML-Unterstützung, Risiko von doppelten Rechnungsnummern und Team-Synchronisationslücken.
Ab wann müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro strukturierte E-Rechnungen ausstellen?
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro müssen ab dem 1. Januar 2027 strukturierte E-Rechnungen ausstellen.
Was müssen Unternehmen tun, um die gesetzlichen Anforderungen für strukturierte E-Rechnungen zu erfüllen?
Unternehmen müssen ihre aktuellen Rechnungsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies umfasst die Implementierung von Systemen zur Erstellung und Verwaltung strukturierter E-Rechnungen sowie die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit diesen Systemen.
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