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Frankreichs E-Invoicing-Reform: Zäsur am 1. September 2026

Ab dem 1. September 2026 müssen alle französischen Unternehmen, die zur Mehrwertsteuer registriert sind, in der Lage sein, elektronische Rechnungen über eine staatlich zugelassene Plattform zu empfangen. Gleichzeitig sind große Unternehmen und mittlere Unternehmen (ETIs) nun verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen. Kleinere Unternehmen haben jedoch bis zum 1. September 2027 Zeit, diese Pflicht zu erfüllen.

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Ab dem 1. September 2026 müssen alle französischen Unternehmen, die zur Mehrwertsteuer registriert sind, in der Lage sein, elektronische Rechnungen über eine staatlich zugelassene Plattform zu empfangen. Gleichzeitig sind große Unternehmen und mittlere Unternehmen (ETIs) nun verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen. Kleinere Unternehmen haben jedoch bis zum 1. September 2027 Zeit, diese Pflicht zu erfüllen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. September 2026 müssen alle französischen Unternehmen, die zur Mehrwertsteuer registriert sind, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
  • Große Unternehmen und ETIs sind zudem verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen.
  • Kleinere Unternehmen haben bis zum 1. September 2027 Zeit, diese Pflicht zu erfüllen.
  • Nur 58% der etwa vier Millionen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich hatten bis zum Stichtag eine staatlich zugelassene Plattform ausgewählt.
  • Die französische Regierung hat signalisiert, dass im Jahr 2026 keine Strafen für Nicht-Compliance verhängt werden.

Kontext

Die verpflichtende E-Invoicing-Reform in Frankreich erreicht am 1. September 2026 einen entscheidenden Meilenstein. Mit diesem Datum müssen alle französischen Unternehmen, die für die Mehrwertsteuer registriert sind, in der Lage sein, elektronische Rechnungen über eine staatlich zugelassene Plattform zu empfangen. Gleichzeitig sind große Unternehmen und mittlere Unternehmen (ETIs) nun verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen. Kleinere Unternehmen wie SMEs und Mikrounternehmen haben jedoch eine zusätzliche Frist bis zum 1. September 2027, um ihre elektronische Rechnungsstellung umzusetzen.

Die Reform zielt darauf ab, die Transparenz und Effizienz der Rechnungsstellung zu verbessern und dabei die Mehrwertsteuerbetrugsbekämpfung zu stärken. Die französische Regierung projiziert, dass durch die Einführung des E-Invoicing-Systems jährlich etwa 3 Milliarden Euro an Mehrwertsteuerrückgewinnen erwartet werden. Dies unterstreicht die politische und finanzielle Dringlichkeit hinter der Reform.

Was sich ändert

Ab dem 1. September 2026 müssen alle französischen Unternehmen, die zur Mehrwertsteuer registriert sind, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Große Unternehmen und ETIs sind zudem verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen. Kleinere Unternehmen haben jedoch bis zum 1. September 2027 Zeit, diese Pflicht zu erfüllen.

Bisher haben nur 58% der etwa vier Millionen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich eine staatlich zugelassene Plattform ausgewählt. Dies bedeutet, dass etwa 1,68 Millionen Unternehmen noch nicht formal an Bord sind. Die Regierung hat signalisiert, dass im Jahr 2026 keine Strafen für Nicht-Compliance verhängt werden. Die Durchsetzung und Sanktionen sind erst ab 2027 geplant, was den Unternehmen eine de facto Gnadenfrist bis zum Ende dieses Kalenderjahres gibt.

Auswirkungen auf französische Unternehmen

Die Reform hat erhebliche Auswirkungen auf die Compliance-Pflichten und Arbeitsabläufe französischer Unternehmen. Besonders kleinere Unternehmen stehen vor Herausforderungen wie den Kosten der Plattformen, die im Bereich von einigen zehn Euro pro Monat liegen, sowie der operativen Komplexität.

Die französische Regierung hat jedoch zugesichert, dass keine Strafen für Nicht-Compliance im Jahr 2026 verhängt werden. Dies gibt den Unternehmen eine Gnadenfrist, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Dennoch sollten Unternehmen die Frist nutzen, um ihre Compliance-Strategien zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Ausblick

Die nächsten Monate werden zeigen, wie viele Unternehmen die Frist nutzen, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Die Einführung der E-Invoicing-Pflicht in Belgien bietet einen nützlichen Benchmark, da Belgien eine Compliance-Rate von 98% erreichte.

Unternehmen sollten die Gnadenfrist nutzen, um ihre Compliance-Strategien zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Zudem sollten sie die Entwicklungen im Bereich der E-Invoicing-Plattformen und mögliche Anpassungen der Regierung im Auge behalten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen sind von der E-Invoicing-Pflicht betroffen?
Ab dem 1. September 2026 müssen alle französischen Unternehmen, die zur Mehrwertsteuer registriert sind, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Große Unternehmen und ETIs sind zudem verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen.
Welche Fristen gelten für kleinere Unternehmen?
Kleinere Unternehmen wie SMEs und Mikrounternehmen haben bis zum 1. September 2027 Zeit, die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung zu erfüllen.
Gibt es Strafen für Nicht-Compliance?
Die französische Regierung hat signalisiert, dass im Jahr 2026 keine Strafen für Nicht-Compliance verhängt werden. Die Durchsetzung und Sanktionen sind erst ab 2027 geplant.
Wie viele Unternehmen haben bereits eine staatlich zugelassene Plattform ausgewählt?
Bisher haben nur 58% der etwa vier Millionen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich eine staatlich zugelassene Plattform ausgewählt.
Welche Kosten sind mit der Nutzung einer E-Invoicing-Plattform verbunden?
Die Kosten für die Nutzung einer E-Invoicing-Plattform liegen im Bereich von einigen zehn Euro pro Monat. Dies stellt für einige Mikrounternehmen und unabhängige Betreiber eine Herausforderung dar.
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