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Frankreichs E-Invoicing-Mandat: Nullstrafe für 2026 und Anmeldeansturm

Mit fünf Tagen bis zum Inkrafttreten der E-Invoicing-Verpflichtung in Frankreich am 1. September 2026 hat die Regierung eindeutig klargestellt, dass im gesamten Jahr 2026 keine Sanktionen für Nichtbeachtung der Vorschriften verhängt werden. Der 1. September wird als "Startdatum" und nicht als Kontrolltermin positioniert, was eine unterstützende Haltung gegenüber Unternehmen in der Umstellungsphase signalisiert.

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Mit fünf Tagen bis zum Inkrafttreten der E-Invoicing-Verpflichtung in Frankreich am 1. September 2026 hat die Regierung eindeutig klargestellt, dass im gesamten Jahr 2026 keine Sanktionen für Nichtbeachtung der Vorschriften verhängt werden. Der 1. September wird als "Startdatum" und nicht als Kontrolltermin positioniert, was eine unterstützende Haltung gegenüber Unternehmen in der Umstellungsphase signalisiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die französische Regierung hat beschlossen, im Jahr 2026 keine Strafen für Nichtbeachtung der E-Invoicing-Vorschriften zu verhängen.
  • Bis zum 23. August 2026 hatten sich 58 % der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bei einer zugelassenen Plattform registriert.
  • Eine Generix/Exaegis-Umfrage zeigte, dass 48,5 % der französischen Unternehmen die Implementierung der E-Invoicing noch nicht begonnen hatten.
  • Zugelassene Plattformen müssen die ISO 27001-Cybersicherheitsstandards erfüllen und ihre Daten unter dem SecNumCloud-Label hosten.
  • Die E-Invoicing-Verpflichtung gilt ab September 2026 für große und mittelständische Unternehmen, während KMUs die Pflicht erst ab September 2027 erfüllen müssen.

Kontext

Seit dem 1. September 2026 gilt in Frankreich die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für große und mittelständische Unternehmen, während SMEs die Pflicht erst ab September 2027 trifft. Diese Reform ist Teil eines breiteren europäischen Trends zur Digitalisierung von Steuerverfahren, mit spezifischen Anforderungen an zertifizierte Plattformen (PDPs). Die französische Regierung hat nun überraschend angekündigt, dass im Jahr 2026 keine Strafen für Nichtbeachtung der E-Invoicing-Vorschriften verhängt werden. Diese Entscheidung steht im Kontrast zu früheren Kommunikationen, die einen strikten Durchsetzungsansatz betonten.

Was sich ändert: Nullstrafe und Anmeldetrend

Bis zum 23. August 2026 hatten sich 58 % der rund 4 Millionen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich im offiziellen Verzeichnis bei einer zugelassenen Plattform registriert - ein Anstieg von 55 % in der Vorwoche. Dennoch bleiben etwa 1,68 Millionen Unternehmen unregistriert. Diese Anmeldequote spiegelt die Dringlichkeit wider, da der 1. September als "Start" und nicht als Kontrolltermin positioniert wurde.

Eine Generix/Exaegis-Umfrage aus dem frühen Juli 2026 zeigte, dass 48,5 % der französischen Unternehmen die Implementierung der E-Invoicing noch nicht begonnen hatten, während etwa 90 % der großen Unternehmen bereits bereit waren. Diese Diskrepanz verdeutlicht die strukturellen Herausforderungen, insbesondere für KMUs, deren Verpflichtung erst ab September 2027 beginnt.

Auswirkungen auf französische Unternehmen

Die Nullstrafe für 2026 entlastet Unternehmen, die den Umstellungsprozess noch nicht abgeschlossen haben. Allerdings bleibt der Zeitdruck für große und mittelständische Unternehmen, die ab September 2026 die E-Invoicing-Pflicht erfüllen müssen. KMUs haben zwar noch ein Jahr länger Zeit, sollten aber die Implementierung nicht aufschieben.

Für alle Unternehmen gilt, dass sie sich bei einer zugelassenen Plattform (PDP) registrieren müssen, die den ISO 27001-Cybersicherheitsstandard erfüllt und Daten unter dem SecNumCloud-Label hostet. Diese Anforderungen gelten als die strengsten in Europa im Vergleich zu ähnlichen Vorschriften in Italien und Belgien.

Cybersecurity-Aspekte

Zugelassene Plattformen (PDPs) müssen die ISO 27001-Cybersicherheitsstandards erfüllen und ihre Daten unter dem SecNumCloud-Label hosten, einer ANSSI-Zertifizierung. Diese Anforderungen gelten als die strengsten in Europa im Vergleich zu ähnlichen Vorschriften in Italien und Belgien. Dieser Kontext ist besonders relevant angesichts der jüngsten Datenverletzung bei der DGFiP, die Besorgnis in der Geschäftscommunity ausgelöst hat.

Ausblick: Was zu beachten ist

In den kommenden Wochen wird sich zeigen, wie viele Unternehmen die Frist für die Registrierung bei einer zugelassenen Plattform einhalten können. Besonders interessant wird sein, wie die Regierung die Nullstrafe-Politik umsetzt und ob es Ausnahmen oder Sonderregelungen gibt. Für KMUs, die ihre Verpflichtung erst ab September 2027 erfüllen müssen, bleibt noch etwas Zeit, aber die Implementierung sollte nicht aufgeschoben werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen sind von der E-Invoicing-Verpflichtung ab September 2026 betroffen?
Große und mittelständische Unternehmen müssen die E-Invoicing-Verpflichtung ab September 2026 erfüllen, während KMUs die Pflicht erst ab September 2027 haben.
Was passiert, wenn ein Unternehmen sich nicht bei einer zugelassenen Plattform registriert?
Im Jahr 2026 werden keine Strafen für Nichtbeachtung der E-Invoicing-Vorschriften verhängt. Allerdings sollten Unternehmen die Registrierung nicht aufschieben, da dies zu zukünftigen Compliance-Problemen führen kann.
Welche Cybersicherheitsanforderungen müssen zugelassene Plattformen (PDPs) erfüllen?
Zugelassene Plattformen müssen die ISO 27001-Cybersicherheitsstandards erfüllen und ihre Daten unter dem SecNumCloud-Label hosten, einer ANSSI-Zertifizierung.
Wie viele Unternehmen haben sich bereits bei einer zugelassenen Plattform registriert?
Bis zum 23. August 2026 hatten sich 58 % der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich bei einer zugelassenen Plattform registriert.
Gibt es Unterschiede in der E-Invoicing-Readiness zwischen großen Unternehmen und KMUs?
Ja, eine Generix/Exaegis-Umfrage zeigte, dass etwa 90 % der großen Unternehmen bereits bereit waren, während 48,5 % der französischen Unternehmen die Implementierung noch nicht begonnen hatten.
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