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Französische Gesundheitsdienstleister stehen vor komplexen regulatorischen Änderungen ab dem 1. September 2026

Ab dem 1. September 2026 müssen französische Gesundheitsdienstleister – Ärzte, Zahnärzte und Hebammen – fünf gleichzeitig in Kraft tretende regulatorische Änderungen berücksichtigen. Dazu gehört auch die Pflicht, elektronische Rechnungen von Lieferanten zu empfangen.

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Ab dem 1. September 2026 müssen französische Gesundheitsdienstleister – Ärzte, Zahnärzte und Hebammen – fünf gleichzeitig in Kraft tretende regulatorische Änderungen berücksichtigen. Dazu gehört auch die Pflicht, elektronische Rechnungen von Lieferanten zu empfangen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. September 2026 müssen französische Gesundheitsdienstleister auf einer zugelassenen digitalen Plattform registriert sein, um elektronische Rechnungen zu empfangen.
  • Die Nichtregistrierung löst eine formelle Aufforderung aus, und bei Nichteinhaltung innerhalb von drei Monaten wird ein Bußgeld von 500€ verhängt.
  • Gesundheitsdienstleister müssen sich auch mit den neuen Vorschriften zur Krankschreibung, Arzneimittelverordnung und Erstattung vertraut machen.
  • Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung kann die Effizienz und Transparenz im Gesundheitswesen verbessern.
  • Die neuen Vorschriften zur Arzneimittelverordnung können auch dazu beitragen, die Kosten für das Gesundheitssystem zu senken.

Kontext

Die bevorstehenden Änderungen sind Teil eines breiteren digitalen Transformationsprozesses im französischen Gesundheitswesen. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ist besonders bedeutend, da sie die erste harte Compliance-Frist für Gesundheitsdienstleister als Rechnungsempfänger darstellt. Diese Verpflichtung ist Teil der schrittweisen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich und stellt eine wichtige Entwicklung für die Compliance-Praxis dar.

Was ändert sich?

Ab dem 1. September 2026 müssen alle medizinischen Fachkräfte auf einer zugelassenen digitalen Plattform (Plateforme d'Accueil, PA) registriert sein, um elektronische Rechnungen von Lieferanten zu erhalten. Die Nichtregistrierung löst eine formelle Aufforderung aus, und bei Nichteinhaltung innerhalb von drei Monaten wird ein Bußgeld von 500€ verhängt. Dies ist Teil der schrittweisen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich und stellt die erste feste Compliance-Frist speziell für Gesundheitsdienstleister als Rechnungsempfänger dar.

Änderungen bei Krankschreibungen

Ein weiteres wichtiges Detail betrifft die Ausstellung von Krankenstandsbescheinigungen. Ab dem 1. September 2026 sind Krankschreibungen auf maximal 31 Tage für die erste Ausstellung und 62 Tage pro Verlängerung begrenzt. Diese Änderung stammt aus einem Erlass vom 12. Juni 2026, der das Gesetz zur Finanzierung der sozialen Sicherheit von 2026 umsetzt.

Änderungen bei Arzneimittelverordnungen

Zusätzlich müssen verschreibungspflichtige Medikamente nun unter Verwendung der Internationalen Freinamen (DCI) oder Standardnomenklatur verschrieben werden. Markennamen sind optional und nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Änderungen bei der Erstattung von Arzneimitteln

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Kostenübernahme für Medikamente. Patienten, die Biosimilar- oder Hybridmedikament-Substitute ohne medizinische Begründung ablehnen, verlieren ab dem 1. September 2026 die Kostenübernahme durch Dritte (tiers payant).

Auswirkungen auf Gesundheitsdienstleister

Die gleichzeitige Implementierung dieser Änderungen stellt eine erhebliche Belastung für Gesundheitsdienstleister dar. Sie müssen nicht nur sicherstellen, dass sie auf einer zugelassenen digitalen Plattform registriert sind, sondern auch ihre Verordnungspraktiken und Patientenkommunikation anpassen.

Compliance-Schritte

Gesundheitsdienstleister müssen sicherstellen, dass sie bis zum 1. September 2026 auf einer zugelassenen digitalen Plattform registriert sind, um elektronische Rechnungen zu empfangen. Zusätzlich müssen sie sich mit den neuen Vorschriften zur Krankschreibung, Arzneimittelverordnung und Erstattung vertraut machen.

Risiken

Die Nichtregistrierung auf einer zugelassenen digitalen Plattform kann zu einem Bußgeld von 500€ führen. Darüber hinaus können Verstöße gegen die neuen Vorschriften zur Krankschreibung und Arzneimittelverordnung zu finanziellen Einbußen führen.

Chancen

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung kann die Effizienz und Transparenz im Gesundheitswesen verbessern. Die neuen Vorschriften zur Arzneimittelverordnung können auch dazu beitragen, die Kosten für das Gesundheitssystem zu senken.

Ausblick und was zu beachten ist

Nahegehende Meilensteine

Der 1. September 2026 ist der Stichtag für die Umsetzung aller genannten Änderungen. Gesundheitsdienstleister müssen sicherstellen, dass sie bis zu diesem Datum alle erforderlichen Schritte abgeschlossen haben.

Offene Fragen

Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die Patientenversorgung haben werden. Darüber hinaus ist unklar, wie die französische Regierung auf mögliche Verstöße reagieren wird.

Zweitorder-Effekte

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und die neuen Vorschriften zur Arzneimittelverordnung können Auswirkungen auf andere Bereiche des Gesundheitswesens haben. Dazu gehören die elektronische Patientenakte und die Telemedizin.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist von den neuen Vorschriften betroffen?
Die neuen Vorschriften betreffen Ärzte, Zahnärzte und Hebammen in Frankreich.
Was passiert, wenn ich mich nicht auf einer zugelassenen digitalen Plattform registriere?
Die Nichtregistrierung löst eine formelle Aufforderung aus, und bei Nichteinhaltung innerhalb von drei Monaten wird ein Bußgeld von 500€ verhängt.
Wie wirken sich die neuen Vorschriften zur Arzneimittelverordnung aus?
Die neuen Vorschriften erfordern, dass verschreibungspflichtige Medikamente unter Verwendung der Internationalen Freinamen (DCI) oder Standardnomenklatur verschrieben werden. Markennamen sind optional und nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
Was passiert, wenn Patienten Biosimilar- oder Hybridmedikament-Substitute ohne medizinische Begründung ablehnen?
Patienten, die Biosimilar- oder Hybridmedikament-Substitute ohne medizinische Begründung ablehnen, verlieren ab dem 1. September 2026 die Kostenübernahme durch Dritte (tiers payant).
Was sind die nächsten Schritte für Gesundheitsdienstleister?
Gesundheitsdienstleister müssen sicherstellen, dass sie bis zum 1. September 2026 auf einer zugelassenen digitalen Plattform registriert sind und sich mit den neuen Vorschriften zur Krankschreibung, Arzneimittelverordnung und Erstattung vertraut machen.
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