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Nordmazedoniens geplantes E-Rechnungsgesetz: Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab April 2027

Nordmazedoniens Steuerbehörde, das Public Revenue Office (PRO), hat einen Entwurf für ein E-Rechnungsgesetz veröffentlicht, das ab April 2027 eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen vorsieht. Derzeit befindet sich das Gesetz noch in Entwurfstadium, und alle Fristen sind von der gesetzgeberischen Zustimmung abhängig.

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Nordmazedoniens Steuerbehörde, das Public Revenue Office (PRO), hat einen Entwurf für ein E-Rechnungsgesetz veröffentlicht, das ab April 2027 eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen vorsieht. Derzeit befindet sich das Gesetz noch in Entwurfstadium, und alle Fristen sind von der gesetzgeberischen Zustimmung abhängig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nordmazedoniens Public Revenue Office (PRO) hat einen Entwurf für ein E-Rechnungsgesetz veröffentlicht, das ab April 2027 eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen vorsieht.
  • Die Einführung erfolgt schrittweise, beginnend mit der freiwilligen Registrierung im Oktober 2026 und endet mit der obligatorischen Compliance für alle Unternehmen im Januar 2028.
  • Die e-Faktura-Plattform wird direkt vom PRO betrieben und Unternehmen können ihre bestehenden Systeme über APIs integrieren oder die bereitgestellten Anwendungen nutzen.
  • Der Umfang der E-Rechnungen ist breit gefasst und umfasst nicht nur Standardrechnungen, sondern auch Gutschriften, Skontorechnungen, Vorausrechnungen und Bargeldtransaktionsrechnungen.
  • Die Empfänger haben bis zum 10. des auf den Erhalt folgenden Monats Zeit, eine Rechnung formell zu akzeptieren oder abzulehnen.

Kontext

Nordmazedoniens geplantes E-Rechnungsgesetz markiert einen wichtigen Schritt in der Steuerdigitalisierung des Landes. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ab April 2027 ihre Rechnungen elektronisch über eine zentrale Regierungplattform namens e-Faktura einreichen müssen. Diese Initiative folgt dem regionalen Trend zur Digitalisierung von Steuervorgängen und zielt darauf ab, die Effizienz der Steuererhebung zu verbessern und die Compliance zu erhöhen.

Was ändert sich?

Ab dem 1. April 2027 müssen alle Unternehmen in Nordmazedonien, die zum Mehrwertsteuer (MwSt) registriert sind, ihre Rechnungen elektronisch über die e-Faktura-Plattform einreichen. Die Einführung erfolgt schrittweise:

  • 1. Oktober 2026: Freiwillige Registrierung beginnt
  • 1. April 2027: Obligatorische Compliance für MwSt-registrierte Unternehmen
  • 1. Juli 2027: Obligatorische Compliance für nicht MwSt-pflichtige juristische Personen
  • 1. Oktober 2027: Obligatorische Compliance für Haushaltsnutzer, öffentliche Stellen, gemeinnützige Organisationen und die Nationalbank
  • 1. Januar 2028: Obligatorische Compliance für alle übrigen Unternehmen

Die e-Faktura-Plattform wird direkt vom PRO betrieben. Unternehmen können ihre bestehenden ERP- und Buchhaltungssysteme über APIs mit der Plattform verbinden oder die bereitgestellten Web-, Client- oder Mobile Anwendungen nutzen. Der Umfang der E-Rechnungen ist breit gefasst und umfasst nicht nur Standardrechnungen, sondern auch Gutschriften, Skontorechnungen, Vorausrechnungen, Bargeldtransaktionsrechnungen, Rechnungen an ausländische Personen sowie bestimmte Bau- und Lieferdokumente.

Auf der Empfängerseite haben die Empfänger bis zum 10. des auf den Erhalt folgenden Monats Zeit, eine Rechnung formell zu akzeptieren oder abzulehnen. Werden keine Maßnahmen innerhalb dieses Zeitraums ergriffen, gilt die Rechnung automatisch als akzeptiert.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die Einführung der E-Rechnungsverpflichtung wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Nordmazedonien haben. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Dies umfasst die Integration ihrer ERP- und Buchhaltungssysteme mit der e-Faktura-Plattform sowie die Schulung ihrer Mitarbeiter in der Nutzung der neuen Systeme.

Für Unternehmen, die bereits elektronische Rechnungsstellungslösungen nutzen, wird der Übergang möglicherweise reibungsloser verlaufen. Unternehmen, die noch papierbasierte Systeme nutzen, müssen ihre Prozesse gründlich überarbeiten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Ausblick und was zu beachten ist

Die geplante Einführung der E-Rechnungsverpflichtung in Nordmazedonien steht noch aus, und alle Fristen sind von der gesetzgeberischen Zustimmung abhängig. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau beobachten und sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten.

Ein wichtiger Punkt, der zu beachten ist, dass Nordmazedonien bereits eine dritte Pilotphase durchgeführt hat, an der etwa 200 ausgewählte Unternehmen teilgenommen haben. Dies deutet darauf hin, dass das Land technisch bereit ist für die Einführung der E-Rechnungsverpflichtung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen sind von der E-Rechnungsverpflichtung in Nordmazedonien betroffen?
Die E-Rechnungsverpflichtung gilt zunächst für MwSt-registrierte Unternehmen ab April 2027. Ab Juli 2027 umfasst sie auch nicht MwSt-pflichtige juristische Personen, Haushaltsnutzer, öffentliche Stellen, gemeinnützige Organisationen und die Nationalbank. Ab Januar 2028 sind alle übrigen Unternehmen betroffen.
Welche Arten von Rechnungen sind in den Umfang der E-Rechnungsverpflichtung einbezogen?
Der Umfang umfasst Standardrechnungen, Gutschriften, Skontorechnungen, Vorausrechnungen, Bargeldtransaktionsrechnungen, Rechnungen an ausländische Personen sowie bestimmte Bau- und Lieferdokumente.
Welche Fristen haben Rechnungsempfänger, um eine E-Rechnung zu akzeptieren oder abzulehnen?
Rechnungsempfänger haben bis zum 10. des auf den Erhalt folgenden Monats Zeit, eine Rechnung formell zu akzeptieren oder abzulehnen. Werden keine Maßnahmen innerhalb dieses Zeitraums ergriffen, gilt die Rechnung automatisch als akzeptiert.
Welche technischen Anforderungen gibt es für Unternehmen zur Integration der e-Faktura-Plattform?
Unternehmen können ihre bestehenden ERP- und Buchhaltungssysteme über APIs mit der e-Faktura-Plattform verbinden oder die bereitgestellten Web-, Client- oder Mobile Anwendungen nutzen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die E-Rechnungsverpflichtung nicht erfüllt?
Die konkreten Sanktionen sind im Entwurf des Gesetzes noch nicht abschließend geregelt. Unternehmen sollten jedoch davon ausgehen, dass Verstöße gegen die E-Rechnungsverpflichtung mit erheblichen Strafen belegt werden können.
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