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Indiens E-Rechnungsrahmen erweitert: Selbstrechnungen unter Reverse Charge Mechanism

Ab dem 16. Oktober 2026 müssen registrierte Steuerschuldner mit einem Jahresumsatz von über ₹5 crore selbst erstellte Rechnungen im Rahmen des Reverse Charge Mechanismus (RCM) elektronisch einreichen. Diese Pflicht gilt für zwei neueTransaktionskategorien: Inlandslieferungen von nicht registrierten Lieferanten (RCMDOM) und Import von Dienstleistungen (RCMIMP). Die entsprechenden Selbstrechnungen müssen über eine der sechs autorisierten Invoice Registration Portals (IRPs) eingegeben werden.

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Ab dem 16. Oktober 2026 müssen registrierte Steuerschuldner mit einem Jahresumsatz von über ₹5 crore selbst erstellte Rechnungen im Rahmen des Reverse Charge Mechanismus (RCM) elektronisch einreichen. Diese Pflicht gilt für zwei neueTransaktionskategorien: Inlandslieferungen von nicht registrierten Lieferanten (RCMDOM) und Import von Dienstleistungen (RCMIMP). Die entsprechenden Selbstrechnungen müssen über eine der sechs autorisierten Invoice Registration Portals (IRPs) eingegeben werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 16. Oktober 2026 müssen registrierte Steuerschuldner mit einem Jahresumsatz von über ₹5 crore selbst erstellte Rechnungen für RCMDOM- und RCMIMP-Transaktionen elektronisch einreichen.
  • Die selbst erstellten Rechnungen müssen über eine der sechs autorisierten Invoice Registration Portals (IRPs) eingegeben werden.
  • Unternehmen müssen ihre internen Prozesse und IT-Systeme anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
  • Ein konkreter Go-live-Termin für die Produktionsumgebung wurde noch nicht bekannt gegeben.

Kontext

Das Goods and Services Tax Network (GSTN) hat mit Advisory No. 678 am 16. Oktober 2026 eine bedeutende Erweiterung des E-Rechnungsrahmens in Indien bekannt gegeben. Erstmals umfasst die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung auch selbst erstellte Rechnungen im Rahmen des Reverse Charge Mechanisms (RCM). Diese Entwicklung folgt einer Empfehlung des GST Council in seiner 57. Sitzung, die beiden neuen Transaktionskategorien RCMDOM (Inlandslieferungen von nicht registrierten Lieferanten) und RCMIMP (Import von Dienstleistungen) in den E-Rechnungsrahmen einzubeziehen.

Bisher waren Selbstrechnungen unter dem RCM nicht verpflichtet, eine Invoice Reference Number (IRN) zu generieren. Die neue Regelung schließt diese Lücke in der Compliance und verlagert die Dokumentations- und Meldepflicht auf den registrierten Empfänger.

Was sich ändert: Neue Pflichten für registrierte Steuerschuldner

Ab sofort müssen registrierte Steuerschuldner mit einem Jahresumsatz von über ₹5 crore selbst erstellte Rechnungen für folgende Transaktionen elektronisch einreichen:

  1. RCMDOM: Inlandslieferungen von nicht registrierten Lieferanten
  2. RCMIMP: Import von Dienstleistungen

Die selbst erstellten Rechnungen müssen über eine der sechs autorisierten Invoice Registration Portals (IRPs) eingegeben werden: NIC, Cygnet, Clear, EY, IRIS und ein sechster, noch nicht benannter Anbieter. Nach erfolgreicher Eingabe und Validierung wird eine Invoice Reference Number (IRN) generiert.

Sandbox-Testumgebung live

Seit dem 16. Oktober 2026 sind Sandbox-Testumgebungen bei allen sechs autorisierten IRPs verfügbar. Diese ermöglichen es den berechtigten Steuerschuldnern und ihren Technologiepartnern, die Integration zu testen, bevor die Produktion live geht. Ein konkreter Go-live-Termin für die Produktionsumgebung wurde jedoch noch nicht bekannt gegeben und soll in separater Kommunikation durch das GSTN mitgeteilt werden.

Neue Liefertyp-Codes

Die Einführungsänderungen führen zu zwei neuen Liefertyp-Codes, die in Indiens E-Rechnungsschema noch nicht vorhanden waren. Bislang waren Selbstrechnungen im Rahmen des Reverse Charge Mechanismus von der Verpflichtung zur Generierung einer Invoice Reference Number (IRN) ausgenommen. Mit dieser Änderung schließt die indische Steuerbehörde eine Compliance-Lücke für Transaktionen, bei denen der Lieferant entweder nicht in Indien registriert ist oder ein ausländischer Dienstleister ist. Die Dokumentations- und Meldepflicht liegt nun beim registrierten Empfänger.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die neue Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf registrierte Steuerschuldner in Indien, insbesondere auf solche mit einem Jahresumsatz von über ₹5 crore. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen für RCMDOM- und RCMIMP-Transaktionen erfüllen können.

Compliance-Anforderungen

Unternehmen müssen ihre internen Prozesse anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Dies umfasst:

  • Schulung der Mitarbeiter: Schulungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen die neuen Prozesse verstehen und korrekt anwenden.
  • Anpassung der IT-Systeme: Unternehmen müssen ihre IT-Systeme so anpassen, dass sie die neuen Liefertyp-Codes RCMDOM und RCMIMP unterstützen. Dies kann eine Zusammenarbeit mit Technologiepartnern erfordern.
  • Integration der IRPs: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme mit mindestens einem der sechs autorisierten Invoice Registration Portals (IRPs) integriert sind.

Risiken und Chancen

Die neue Regelung birgt sowohl Risiken als auch Chancen für Unternehmen:

  • Risiko der Nicht-Compliance: Unternehmen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Strafen und andere rechtliche Konsequenzen.
  • Chance der Prozesoptimierung: Die Implementierung der neuen Anforderungen kann eine Gelegenheit bieten, interne Prozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern.

Ausblick: Was Unternehmen beobachten sollten

Unternehmen sollten die folgenden Punkte im Auge behalten:

  1. Veröffentlichung des Produktions-Startdatums: Das GSTN hat noch keinen konkreten Starttermin für die Produktionsumgebung bekannt gegeben. Unternehmen sollten diese Informationen genau verfolgen, um sich auf den Go-live-Termin vorbereiten zu können.
  2. Weiterentwicklung der IRPs: Da einer der IRPs noch nicht benannt wurde, könnte es in Zukunft weitere Entwicklungen und Anpassungen bei den Invoice Registration Portals geben.
  3. Änderungen der Compliance-Anforderungen: Es ist möglich, dass sich die Compliance-Anforderungen im Laufe der Zeit weiterentwickeln. Unternehmen sollten diese Änderungen genau verfolgen und ihre Prozesse entsprechend anpassen.

Häufig gestellte Fragen

Was sind RCMDOM und RCMIMP?
RCMDOM steht für Inlandslieferungen von nicht registrierten Lieferanten, während RCMIMP den Import von Dienstleistungen bezeichnet. Beide sind neue Transaktionskategorien, die in den E-Rechnungsrahmen einbezogen wurden.
Wer ist von der neuen Regelung betroffen?
Registrierte Steuerschuldner mit einem Jahresumsatz von über ₹5 crore sind verpflichtet, selbst erstellte Rechnungen für RCMDOM- und RCMIMP-Transaktionen elektronisch einzureichen.
Welche Invoice Registration Portals (IRPs) sind autorisiert?
Die sechs autorisierten IRPs sind NIC, Cygnet, Clear, EY, IRIS und ein sechster, noch nicht benannter Anbieter.
Wann geht die Produktion live?
Ein konkreter Go-live-Termin für die Produktionsumgebung wurde noch nicht bekannt gegeben. Das GSTN wird diesen Termin in separater Kommunikation mitteilen.
Welche Änderungen sind für die IT-Systeme erforderlich?
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme die neuen Liefertyp-Codes RCMDOM und RCMIMP unterstützen und mit mindestens einem der sechs autorisierten Invoice Registration Portals (IRPs) integriert sind.
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