Klärung der E-Invoicing-Pflicht für vermietete Wohnungen in Frankreich
Seit dem 1. September 2026 sind nicht alle Vermieter von möblierten Wohnungen in Frankreich verpflichtet, elektronische Rechnungen über zugelassene Plattformen zu empfangen. Die DGFiP hat im September 2026 eine Klarstellung veröffentlicht, die diese Pflicht für bestimmte Vermieter (LMNP/LMP) einschränkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die DGFiP hat im September 2026 eine Klarstellung veröffentlicht, die die bisherige Annahme widerlegt, dass alle Vermieter von möblierten Wohnungen verpflichtet sind, elektronische Rechnungen über zugelassene Plattformen zu empfangen.
- Die Klarstellung führt zu einer gewissen Unklarheit darüber, welche LMNP- und LMP-Betreiber tatsächlich im Anwendungsbereich der Reform bleiben.
- Viele betroffene Vermieter waren auf die neuen Verpflichtungen nicht vorbereitet und einige von ihnen waren sich dieser Pflichten trotz vorheriger Benachrichtigungen durch die DGFiP nicht bewusst.
- Die Phase 2 der E-Invoicing-Reform, die die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für KMUs und Mikrounternehmen umfasst, ist erst für den 1. September 2027 geplant.
- Die Klarstellung der DGFiP zeigt, dass die E-Invoicing-Reform in Frankreich noch nicht vollständig festgelegt ist und sich weiterhin entwickeln kann.
Kontext
Frankreichs E-Invoicing-Reform trat in ihrer ersten Phase am 1. September 2026 in Kraft, wobei Unternehmen verpflichtet sind, elektronische Rechnungen über zugelassene Plattformen (Plateformes de Dématérialisation Partenaires, PDPs) oder das öffentliche Portal Chorus Pro zu empfangen. Diese Pflicht galt ursprünglich auch für Vermieter von möblierten Wohnungen, unabhängig davon, ob sie als Loueur Meublé Non Professionnel (LMNP) oder Loueur Meublé Professionnel (LMP) klassifiziert sind. Das Ziel dieser Maßnahme war die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug durch die Einführung verpflichtender E-Invoicing-Plattformen.
Was sich ändert
Die DGFiP hat im September 2026 eine Klärung herausgegeben, die die bisherige Annahme widerlegt, dass alle Vermieter von möblierten Wohnungen verpflichtet sind, elektronische Rechnungen über zugelassene Plattformen zu empfangen. Diese Klarstellung führt zu einer gewissen Unklarheit darüber, welche LMNP- und LMP-Betreiber tatsächlich im Anwendungsbereich der Reform bleiben. Viele betroffene Vermieter waren auf die neuen Verpflichtungen nicht vorbereitet, und einige waren sich dieser Pflichten trotz vorheriger Benachrichtigungen durch die DGFiP nicht bewusst.
Auswirkungen auf die Einhaltungspflichten
Die ursprüngliche Begründung für die Einbeziehung von Vermietern möblierter Wohnungen in die E-Invoicing-Reform war die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Die Klarstellung der DGFiP wirft jedoch Fragen auf, welche LMNP- und LMP-Betreiber tatsächlich im Anwendungsbereich der Reform bleiben. Viele betroffene Vermieter berichteten, dass sie nicht auf die neuen Verpflichtungen vorbereitet waren und einige von ihnen waren sich dieser Pflichten trotz vorheriger Benachrichtigungen durch die DGFiP nicht bewusst.
Administrative Komplexität und Nicht-Compliance
Vermieter haben die Plattformanforderungen als zusätzliche administrative Komplexität angesehen, was zu Nicht-Compliance geführt hat. Diese Nicht-Compliance ist eher auf die wahrgenommene Belastung zurückzuführen als auf einen Mangel an technischem Zugang. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Auswirkungen der Reform auf kleine Unternehmen und insbesondere auf Vermieter von möblierten Wohnungen genau zu prüfen.
Auswirkungen auf Vermieter
Die Klarstellung der DGFiP führt zu einer gewissen Unklarheit darüber, welche Vermieter von möblierten Wohnungen tatsächlich im Anwendungsbereich der E-Invoicing-Reform bleiben. Vermieter sollten sich mit Rechtsberatern in Verbindung setzen, um festzustellen, ob sie weiterhin im Anwendungsbereich der Reform bleiben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Phase 2 der E-Invoicing-Reform, die die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für KMUs und Mikrounternehmen umfasst, erst für den 1. September 2027 geplant ist.
Ausblick und was zu beachten ist
Die Klarstellung der DGFiP zeigt, dass die E-Invoicing-Reform in Frankreich noch nicht vollständig festgelegt ist und sich weiterhin entwickeln kann. Vermieter von möblierten Wohnungen sollten die Entwicklungen genau beobachten und sicherstellen, dass sie über alle Änderungen informiert sind. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Phase 2 der Reform, die die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen umfasst, erst für den 1. September 2027 geplant ist.
Häufig gestellte Fragen
- Welche Vermieter von möblierten Wohnungen sind von der E-Invoicing-Reform betroffen?
- Die Klarstellung der DGFiP führt zu einer gewissen Unklarheit darüber, welche Vermieter von möblierten Wohnungen tatsächlich im Anwendungsbereich der Reform bleiben. Es wird empfohlen, dass Vermieter sich mit Rechtsberatern in Verbindung setzen, um festzustellen, ob sie weiterhin im Anwendungsbereich der Reform bleiben.
- Was sind die Auswirkungen der Klarstellung der DGFiP auf die Einhaltungspflichten?
- Die Klarstellung führt zu einer gewissen Unklarheit darüber, welche Vermieter von möblierten Wohnungen tatsächlich im Anwendungsbereich der Reform bleiben. Dies könnte zu einer Neuausrichtung der Einhaltungspflichten führen und möglicherweise eine Anpassung der aktuellen Praktiken erfordern.
- Wie hat die Klarstellung der DGFiP die Compliance der Vermieter beeinflusst?
- Die Klarstellung hat zu einer gewissen Verwirrung und Unsicherheit unter den Vermietern geführt, was die Einhaltung der Pflichten betrifft. Viele Vermieter waren nicht auf die neuen Verpflichtungen vorbereitet und einige von ihnen waren sich dieser Pflichten trotz vorheriger Benachrichtigungen durch die DGFiP nicht bewusst.
- Was sind die nächsten Schritte für Vermieter von möblierten Wohnungen?
- Vermieter sollten die Entwicklungen genau beobachten und sicherstellen, dass sie über alle Änderungen informiert sind. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Phase 2 der Reform, die die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen umfasst, erst für den 1. September 2027 geplant ist.
- Was sind die Auswirkungen der Klarstellung auf die Verwaltungspraxis?
- Die Klarstellung könnte zu einer Neuausrichtung der Verwaltungspraktiken führen und möglicherweise eine Anpassung der aktuellen Praktiken erfordern, um sicherzustellen, dass die Vermieter die neuen Verpflichtungen einhalten können.