Portugals QES-Pflicht für E-Rechnungen wird auf 2028 verschoben
Die portugiesische Regierung hat vorgeschlagen, die verpflichtende Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) für E-Rechnungen um ein Jahr zu verschieben, vom 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2028. Diese Änderung ist Teil des Entwurfes des Staatshaushaltsgesetzes für 2027, das sich Stand Oktober 2026 im legislativen Verfahren befindet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die portugiesische Regierung hat vorgeschlagen, die verpflichtende Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) für E-Rechnungen um ein Jahr zu verschieben, vom 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2028.
- PDF-Rechnungen ohne QES bleiben bis zum 31. Dezember 2027 gültig, sofern der Haushaltsentwurf wie vorgeschlagen genehmigt wird.
- Unternehmen haben damit zusätzliche Zeit, um ihre Rechnungsstellungsprozesse anzupassen und die QES-Anforderungen zu erfüllen.
Portugals QES-Pflicht für E-Rechnungen wird auf 2028 verschoben
Die portugiesische Regierung hat vorgeschlagen, die verpflichtende Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) für E-Rechnungen um ein Jahr zu verschieben, vom 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2028. Diese Änderung ist Teil des Entwurfes des Staatshaushaltsgesetzes für 2027, das sich Stand Oktober 2026 im legislativen Verfahren befindet.
Die Verschiebung bedeutet, dass PDF-Rechnungen ohne qualifizierte elektronische Signatur bis zum 31. Dezember 2027 weiterhin rechtlich gültig bleiben würden, sofern der Haushaltsentwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet wird. Unternehmen erhalten damit zusätzliche Zeit, um ihre Rechnungsstellungsprozesse an die QES-Anforderungen anzupassen, bevor diese ab Januar 2028 verpflichtend werden.
Kontext
Die geplante Verschiebung der QES-Pflicht ist ein separates regulatorisches Thema und nicht zu verwechseln mit Portugals parallelem SAF-T-Mandat (Standard Audit File for Tax), das eine andere Digitalisierungsverpflichtung darstellt. Die SAF-T-Pflicht bezieht sich auf die Übermittlung standardisierter Steuerdateien, während die QES-Pflicht spezifisch die digitale Signatur für E-Rechnungen betrifft.
Die ursprüngliche Frist zur Einführung der QES-Pflicht war der 1. Januar 2027 gewesen, was bedeutet, dass der Vorschlag eine direkte Verschiebung dieser Verpflichtung um zwölf Monate darstellt. Die endgültige Genehmigung der Verzögerung hängt jedoch von der parlamentarischen Zustimmung zum Haushaltsgesetz 2027 ab. Unternehmen sollten daher den legislativen Prozess weiterhin beobachten, um die Bestätigung der Verschiebung abzuwarten.
Was sich ändert
Unternehmen in Portugal, die weiterhin PDF-Rechnungen ohne qualifizierte elektronische Signatur ausstellen, würden bis zum 31. Dezember 2027 weiterhin im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen stehen, sofern der Haushaltsentwurf wie vorgeschlagen genehmigt wird. Dies gibt Unternehmen zusätzliche Zeit, um ihre internen Prozesse anzupassen und die notwendigen technischen Anpassungen vorzunehmen, um die QES-Anforderungen zu erfüllen.
Organisationen, die bereits mit der Implementierung von QES konformen Rechnungsstellungsprozessen begonnen haben, sollten die verschobene Frist nutzen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme bis Januar 2028 vollständig kompatibel sind. Die verlängerte Frist stellt zwar eine spätere Umsetzungsverpflichtung dar, aber sie bleibt dennoch ein festes Ziel für die Compliance-Readiness.
Auswirkungen auf Unternehmen
Die Verschiebung der QES-Pflicht bis Januar 2028 bietet Unternehmen in Portugal zusätzliche Zeit, um ihre Rechnungsstellungsprozesse anzupassen. Dies ist besonders wichtig für kleine und mittelständische Unternehmen, die möglicherweise mehr Zeit benötigen, um die technischen und organisatorischen Anpassungen vorzunehmen.
Unternehmen sollten diese zusätzliche Zeit nutzen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme und Prozesse bis zur neuen Frist vollständig QES-konform sind. Dies umfasst nicht nur die technischen Aspekte der digitalen Signatur, sondern auch die Schulung der Mitarbeiter und die Anpassung interner Richtlinien.
Ausblick
Die Verschiebung der QES-Pflicht auf Januar 2028 bietet Unternehmen in Portugal eine wertvolle zusätzliche Zeit, um ihre Rechnungsstellungsprozesse anzupassen. Unternehmen sollten diese Zeit nutzen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme und Prozesse bis zur neuen Frist vollständig QES-konform sind.
Die endgültige Genehmigung der Verschiebung hängt jedoch von der parlamentarischen Zustimmung zum Haushaltsgesetz 2027 ab. Unternehmen sollten daher den legislativen Prozess weiterhin beobachten, um die Bestätigung der Verschiebung abzuwarten.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Hauptgrund für die Verschiebung der QES-Pflicht in Portugal?
- Die geplante Verschiebung dient wahrscheinlich dazu, Unternehmen mehr Zeit zu geben, um ihre internen Prozesse anzupassen und die technisch-organisatorischen Anpassungen vorzunehmen, um den QES-Anforderungen gerecht zu werden.
- Wie wirkt sich die Verschiebung auf bestehende PDF-Rechnungen aus?
- PDF-Rechnungen ohne qualifizierte elektronische Signatur bleiben bis zum 31. Dezember 2027 gültig, sofern der Haushaltsentwurf wie vorgeschlagen genehmigt wird.
- Was müssen Unternehmen jetzt tun?
- Unternehmen sollten die verschobene Frist nutzen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme und Prozesse bis Januar 2028 vollständig QES-konform sind.
- Ist die Verschiebung der QES-Pflicht bereits final?
- Nein, die endgültige Genehmigung der Verschiebung hängt von der parlamentarischen Zustimmung zum Haushaltsgesetz 2027 ab. Unternehmen sollten den legislativen Prozess weiterhin beobachten.
- Wie unterscheidet sich die QES-Pflicht von der SAF-T-Verpflichtung?
- Die QES-Pflicht bezieht sich spezifisch auf die digitale Signatur für E-Rechnungen, während das SAF-T-Mandat eine separate Digitalisierungsverpflichtung für die Übermittlung standardisierter Steuerdateien darstellt.