Philippinisches E-Invoicing: BIR stärkt Verbraucherschutz durch neue Akkreditierungsrichtlinien
Mit dem Inkrafttreten von Revenue Memorandum Circular No. 110-2026 (RMC 110-2026) am 15. Oktober 2026 hat die philippinische Steuerbehörde BIR (Bureau of Internal Revenue) neue Verbraucherschutzregelungen für E-Invoicing-Dienstleister eingeführt. Diese verbieten explizit die Sperrung von Steuerdatensätzen und garantieren Datenportabilität, was für Unternehmen ab sofort eine zusätzliche Sicherheit bei der Wahl ihrer E-Invoicing-Partner bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BIR hat mit RMC 110-2026 neue Schutzregelungen für E-Invoicing-Dienstleister eingeführt, die ab dem 15. Oktober 2026 gelten.
- Unternehmen sind vor Daten-Geiselnahme und unangemessenen Kosten geschützt, da Anbieter ihre Steuerdatensätze nicht mehr sperren oder löschen dürfen.
- Die neuen Regelungen verbieten unangemessene Exit-Gebühren und fordern Transparenz bei allen Kosten, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird.
- Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr E-Invoicing-Anbieter akkreditiert ist und alle neuen regulatorischen Pflichten erfüllt.
- Die Compliance-Pflicht für bestimmte Steuerpflichtige tritt am 31. Dezember 2026 in Kraft, sodass Unternehmen jetzt handeln müssen.
Kontext: Warum die neuen Regelungen jetzt wichtig sind
Die Philippinen haben sich mit RMC 110-2026 klare Ziele gesetzt: Zum einen soll die technische und finanzielle Zuverlässigkeit von E-Invoicing-Dienstleistern sichergestellt werden. Zum anderen reagiert die BIR damit auf historische Probleme, bei denen Unternehmen durch unklare Vertragsbedingungen oder Streitigkeiten in eine Abhängigkeit von ihren E-Invoicing-Anbietern gerieten. Diese Maßnahmen sind besonders relevant, da mit RMC 98-2026 bereits eine Pflicht zur E-Invoicing-Compliance für bestimmte Steuerpflichtige ab dem 31. Dezember 2026 festgelegt wurde.
Die neuen Regelungen zielen darauf ab, eine strukturelle Abhängigkeit von E-Invoicing-Dienstleistern zu vermeiden. Sie schaffen Klarheit bei den Vertragsbedingungen und sorgen dafür, dass Unternehmen ihre Daten auch im Falle von Streitigkeiten oder bei einem Anbieterwechsel problemlos weiterverwenden können. Dies ist besonders wichtig, da viele Unternehmen bereits in den kommenden Wochen einen akkreditierten Anbieter wählen müssen, um die Compliance-Fristen einzuhalten.
Was sich ändert: Neue Pflichten für E-Invoicing-Dienstleister
RMC 110-2026 führt konkrete Pflichten für E-Invoicing-Dienstleister ein, die über reine technologische Anforderungen hinausgehen. Wichtigste Neuerung ist das Verbot, Steuerdatensätze aus Gründen wie unbezahlten Gebühren, Vertragsstreitigkeiten oder Anbieterwechsel zu sperren, löschen oder den Zugriff einzuschränken. Dies soll verhindern, dass Unternehmen in eine "Daten-Geiselnahme" geraten, wie es in der Vergangenheit häufig vorkam.
Zusätzlich müssen Anbieter die Datenübertragung und Audit-Trails ohne Verluste, unangemessene Verzögerungen oder Kosten ermöglichen. Dies stellt sicher, dass Unternehmen ihre Daten problemlos zu einem neuen Anbieter transferieren können. Alle Gebühren müssen transparent und angemessen sein, wobei Exit-Gebühren, Datenabruf- und Migrationskosten bereits vor der Buchung offengelegt werden müssen.
Auswirkungen auf Unternehmen: Was ändert sich in der Praxis?
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie bei der Auswahl eines E-Invoicing-Anbieters nun mehr Sicherheit und Klarheit haben. Sie können sich darauf verlassen, dass ihre Daten nicht als Verhandlungsmasse bei Streitigkeiten oder Gebührenrückständen verwendet werden. Die neuen Regelungen bieten auch Schutz vor unvorhergesehenen Kosten, da alle Gebühren im Voraus bekannt sein müssen.
Unternehmen sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Wahl eines akkreditierten Anbieters jetzt noch wichtiger ist als zuvor. Die neuen Regelungen treffen nur auf akkreditierte Anbieter zu, sodass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihr gewählter Dienstleister die entsprechenden Anerkennungen besitzt. Dies kann den Auswahlprozess verlängern, da nicht alle Anbieter die neuen Anforderungen erfüllen.
Ausblick: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Die nächsten Wochen bis zum Compliance-Stichtag am 31. Dezember 2026 werden für viele Unternehmen entscheidend sein. Sie müssen sich nicht nur auf die technischen Anforderungen vorbereiten, sondern auch sicherstellen, dass ihr gewählter Anbieter alle neuen regulatorischen Pflichten erfüllt. Unternehmen sollten besonders darauf achten, dass die gewählten Dienstleister alle Datenportabilitäts- und Transparenzanforderungen erfüllen.
Zukünftig könnte es zu weiteren Klarstellungen oder Anpassungen der Regelungen kommen, insbesondere wenn die ersten Erfahrungen mit den neuen Richtlinien vorliegen. Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, ob sich an den Anforderungen etwas ändert und ob ihr Anbieter weiterhin alle Bedingungen erfüllt.
Häufig gestellte Fragen
- Was passiert, wenn mein E-Invoicing-Anbieter gegen die neuen BIR-Regelungen verstößt?
- Unternehmen sollten im Falle von Verstößen gegen die neuen BIR-Regelungen diese sofort der Behörde melden. Die BIR kann dann entsprechende Maßnahmen gegen den Anbieter ergreifen, einschließlich des Entzugs der Akkreditierung.
- Wie kann ich sicherstellen, dass mein Anbieter die neuen Anforderungen erfüllt?
- Unternehmen sollten vor der Auswahl eines E-Invoicing-Anbieters sicherstellen, dass dieser über eine gültige BIR-Akkreditierung verfügt und alle neuen regulatorischen Pflichten erfüllt. Dies umfasst die Einhaltung der Datenportabilitäts- und Transparenzanforderungen.
- Was sind die wichtigsten Veränderungen durch RMC 110-2026?
- Die wichtigste Veränderung ist das Verbot, Steuerdatensätze aus Gründen wie unbezahlten Gebühren oder Vertragsstreitigkeiten zu sperren, löschen oder den Zugriff einzuschränken. Zudem müssen Anbieter die Datenübertragung und Audit-Trails ohne Verluste, unangemessene Verzögerungen oder Kosten ermöglichen.
- Welche Gebühren müssen transparent und angemessen sein?
- Alle Gebühren, einschließlich Exit-Gebühren, Datenabruf- und Migrationskosten, müssen transparent und angemessen sein. Diese müssen bereits vor der Buchung des Dienstes offengelegt werden.
- Was passiert, wenn ich meinen E-Invoicing-Anbieter wechseln möchte?
- Unternehmen haben das Recht, ihren Anbieter zu wechseln, ohne dass ihre Daten gesperrt oder gelöscht werden dürfen. Der neue Anbieter muss die Datenübertragung ohne Verluste, Verzögerungen oder unangemessene Kosten ermöglichen.