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Frankreichs E-Rechnungs-Pflicht ab September 2026: Fragmentierung und Harmonisierung in der EU

Ab dem 1. September 2026 müssen alle in Frankreich umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Groß- und mittelständische Unternehmen müssen sie zusätzlich ausstellen, während kleine Unternehmen und Mikrounternehmen bis zum 1. September 2027 Zeit haben, die Verpflichtung zur Rechnungsausstellung umzusetzen. Diese Entwicklung ist Teil eines EU-weiten Trends zu elektronischen Rechnungen, der jedoch durch nationale Alleingänge und fehlende Harmonisierung gekennzeichnet ist.

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Ab dem 1. September 2026 müssen alle in Frankreich umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Groß- und mittelständische Unternehmen müssen sie zusätzlich ausstellen, während kleine Unternehmen und Mikrounternehmen bis zum 1. September 2027 Zeit haben, die Verpflichtung zur Rechnungsausstellung umzusetzen. Diese Entwicklung ist Teil eines EU-weiten Trends zu elektronischen Rechnungen, der jedoch durch nationale Alleingänge und fehlende Harmonisierung gekennzeichnet ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. September 2026 müssen alle französischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können, wobei Groß- und mittelständische Unternehmen sie zusätzlich ausstellen müssen.
  • SMEs haben bis zum 1. September 2027 Zeit, die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen umzusetzen.
  • Frankreich nutzt ein dezentrales Netzwerk von genehmigten privaten Plattformen für den Austausch von E-Rechnungen.
  • Die EU-ViDA-Richtlinie sieht harmonisierte B2B-Grenzüberschreitungsverfahren für E-Rechnungen ab Juli 2030 vor, mit einer verlängerten Frist bis 2035 für Länder mit bereits bestehenden Echtzeitberichterstattungssystemen.

Kontext: Französische E-Rechnungsverordnung im europäischen Vergleich

Frankreichs Einführungspflicht für elektronische Rechnungen steht im Kontext einer wachsenden Zahl von EU-Mitgliedstaaten, die ähnliche Verordnungen umsetzen. Jedes Land verfolgt dabei jedoch eigene Ansätze: Italien führte 2014 die E-Rechnungspflicht für öffentliche Einrichtungen ein und erweiterte diese 2019 auf alle Unternehmen, basierend auf einem zentralen System (Sistema di Interscambio, SDI). Belgien startete am 1. Januar 2026 mit einem dezentralen, interoperablen Multi-Plattform-Netzwerk. Rumänien verpflichtete bereits ab 2024 zur E-Rechnung, während Deutschland und Polen ihre Anforderungen zwischen 2025 und 2028 schrittweise einführen.

Frankreich hatte ursprünglich ein zentrales, auf Chorus Pro basierendes Modell geplant, änderte dies jedoch 2024 zugunsten eines Netzwerks von genehmigten, interoperablen privaten Plattformen – ein Ansatz, der dem belgischen Modell näher steht als dem italienischen. Diese Vielfalt an nationalen Lösungen führt zu einem strukturellen Problem: Es gibt kein EU-weit einheitliches System für den grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch. Unternehmen müssen jeweils die nationalen Umsatzsteuerregeln anwenden und ihre Rechnungen bei den zuständigen nationalen Behörden einreichen. Auch die Schweiz erlaubt es, elektronische Rechnungen auf verschiedenen Plattformen zu erstellen, verlangt dies jedoch nicht und hat keine strukturierte Interoperabilität mit EU-Systemen.

Was sich ändert: Pflicht zur elektronischen Rechnung in Frankreich

Ab dem 1. September 2026 sind alle französischen Unternehmen, die der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Groß- und mittelständische Unternehmen müssen diese zusätzlich ausstellen, während kleine Unternehmen und Mikrounternehmen bis zum 1. September 2027 Zeit haben, diese Verpflichtung umzusetzen.

Frankreich hat sich für ein dezentrales Modell entschieden, das auf einem Netzwerk von genehmigten privaten Plattformen basiert. Diese Plattformen müssen jedoch interoperabel sein, um den Austausch von Rechnungen zwischen verschiedenen Anbietern zu ermöglichen. Unternehmen können somit wählen, welche Plattform sie nutzen möchten, sofern diese von den französischen Behörden zugelassen ist.

Auswirkungen auf Unternehmen: Compliance und Herausforderungen

Die neuen Regelungen bringen für französische Unternehmen sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Die Nutzung elektronischer Rechnungen kann Prozesse effizienter und kostengünstiger gestalten, da manuelle Arbeitsschritte reduziert werden. Gleichzeitig müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre internen Systeme mit den neuen Anforderungen kompatibel sind.

Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen wird die Compliance komplexer, da sie sich weiterhin an verschiedene nationale Regelungen anpassen müssen. Die fehlende EU-weite Harmonisierung bedeutet, dass Unternehmen weiterhin unterschiedliche Systeme und Prozesse für verschiedene Länder nutzen müssen.

Ausblick: Die Zukunft der E-Rechnungsverordnungen in der EU

Die ViDA-Richtlinie, die im März 2025 von der EU angenommen wurde, zielt darauf ab, diese Fragmentierung zu überwinden. Sie schreibt harmonisierte B2B-Grenzüberschreitungsverfahren für elektronische Rechnungen ab dem 1. Juli 2030 vor, wobei Mitgliedstaaten mit bestehenden Echtzeitberichterstattungssystemen – wie Italien und Frankreich – bis 2035 Zeit haben, diese umzusetzen.

Der Zeitpunkt von 2030 bzw. 2035 zeigt, wie weit die EU noch von einer einheitlichen digitalen Mehrwertsteuer-Infrastruktur entfernt ist, selbst wenn einzelne Mitgliedstaaten ihre nationalen Pflichten beschleunigen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie weiterhin mit komplexen Compliance-Anforderungen umgehen müssen, bis eine echte Harmonisierung erreicht ist.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen in Frankreich sind von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich müssen ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen empfangen können, wobei Groß- und mittelständische Unternehmen diese zusätzlich ausstellen müssen. Kleine Unternehmen und Mikrounternehmen haben bis zum 1. September 2027 Zeit, diese Verpflichtung umzusetzen.
Welches System nutzt Frankreich für den Austausch von elektronischen Rechnungen?
Frankreich hat ein dezentrales Netzwerk von genehmigten privaten Plattformen eingeführt, die interoperabel sind. Unternehmen können eine zugelassene Plattform ihrer Wahl nutzen.
Wie wirkt sich die E-Rechnungspflicht auf grenzüberschreitende Geschäfte aus?
Die fehlende EU-weite Harmonisierung bedeutet, dass Unternehmen weiterhin mit verschiedenen nationalen Systemen und Regelungen für E-Rechnungen umgehen müssen. Dies erhöht die Compliance-Komplexität für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind.
Was ist die ViDA-Richtlinie und wie beeinflusst sie die E-Rechnungspflichten?
Die ViDA-Richtlinie, verabschiedet im März 2025, zielt darauf ab, die Fragmentierung der E-Rechnungsvorschriften in der EU zu reduzieren. Sie schreibt harmonisierte B2B-Grenzüberschreitungsverfahren für E-Rechnungen ab Juli 2030 vor, mit einer Fristverlängerung bis 2035 für Länder mit bestehenden Echtzeitberichterstattungssystemen.
Welche Vorteile bietet die Einführung von elektronischen Rechnungen?
Die Nutzung elektronischer Rechnungen kann Prozesse effizienter und kostengünstiger gestalten, da manuelle Arbeitsschritte reduziert werden. Dies kann zu einer höheren Genauigkeit und schnelleren Verarbeitung von Rechnungen führen.
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