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Frankreichs E-Invoicing-Gnadenfrist: Viermonatiges Toleranzfenster bis Dezember 2026

Französische Unternehmen haben bis Ende Dezember 2026 Zeit, um sich für eine zertifizierte E-Rechnungsplattform zu registrieren, ohne Strafen zu riskieren. Diese Toleranzfrist gilt jedoch nur für Unternehmen, die nachweisen können, dass sie sich bemühen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Frankreichs E-Invoicing-Reception-Mandat trat am 1. September 2026 in Kraft, mit einer Toleranzfrist bis Ende Dezember 2026.
  • Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie sich bemühen, die Vorgaben zu erfüllen, um von der Toleranzfrist zu profitieren.
  • Über 150 zertifizierte Plattformen stehen zur Auswahl, mit einer Registrierungsdauer von etwa 15 Minuten.
  • Ausstellungsverpflichtungen sind gestaffelt nach Unternehmensgröße, mit unterschiedlichen Fristen für große Unternehmen und KMUs.
  • Die Toleranzfrist endet am 31. Dezember 2026, danach müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über eine zertifizierte Plattform zu empfangen.

Kontext

Die französische Steuerbehörde DGFiP hat am 1. September 2026 eine Verpflichtung für alle Unternehmen eingeführt, elektronische Rechnungen über zertifizierte Plattformen (Plateformes Agréées, PA) zu empfangen. Diese Verpflichtung ist Teil eines umfassenden E-Invoicing-Systems, das den Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen standardisieren soll. Die DGFiP unterhält ein nationales Verzeichnis mit über 150 zugelassenen Plattformen, die von kostenlosen Tools für kleine Unternehmen bis hin zu integrierten Lösungen für Großunternehmen reichen.

Die Einführung dieser Verpflichtung erfolgte in zwei Phasen: Zuerst mussten große Unternehmen und ETIs (mittelgroße Unternehmen) elektronische Rechnungen ausstellen. Für KMUs, TPEs (sehr kleine Unternehmen) und Mikrounternehmen gilt diese Verpflichtung erst ab dem 1. September 2027. Diese gestaffelte Einführung soll kleineren Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Was ändert sich?

Ab dem 1. September 2026 müssen alle französischen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über eine zertifizierte Plattform zu empfangen. Die DGFiP hat jedoch bekannt gegeben, dass Unternehmen, die bis Ende Dezember 2026 noch keine Plattform ausgewählt oder registriert haben, keine Strafen befürchten müssen – vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass sie sich bemühen, die Vorgaben zu erfüllen.

Die Toleranzfrist ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Sie gilt nicht für Unternehmen, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften verstoßen. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie sich aktiv bemühen, die Anforderungen zu erfüllen und dass sie auf dem Weg zur Einhaltung der Vorschriften sind.

Auswirkungen für Unternehmen

Die Toleranzfrist bietet französischen Unternehmen eine zusätzliche viermonatige Frist, um sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten. Unternehmen sollten diese Zeit nutzen, um eine geeignete Plattform auszuwählen und sich zu registrieren. Die Registrierung bei einer zertifizierten Plattform dauert in der Regel etwa 15 Minuten, was die administrative Hürde relativ niedrig hält.

Unternehmen sollten jedoch beachten, dass die Toleranzfrist nicht als blanko Amnestie zu verstehen ist. Sie gilt nur für Unternehmen, die nachweisen können, dass sie sich bemühen, die Vorgaben zu erfüllen. Unternehmen, die keine Fortschritte nachweisen können, riskieren dennoch Strafen.

Ausblick

Die Toleranzfrist endet am 31. Dezember 2026. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über eine zertifizierte Plattform zu empfangen. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um eine geeignete Plattform auszuwählen und sich zu registrieren.

Es bleibt abzuwarten, wie viele Unternehmen von der Toleranzfrist Gebrauch machen werden. Die DGFiP hat jedoch deutlich gemacht, dass Unternehmen, die keine Fortschritte nachweisen können, weiterhin mit Strafen rechnen müssen. Unternehmen sollten daher aktiv werden und die verbleibende Zeit nutzen, um sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ein Unternehmen die Toleranzfrist nicht nutzt?
Unternehmen, die die Toleranzfrist nicht nutzen und bis Ende Dezember 2026 keine zertifizierte Plattform ausgewählt oder registriert haben, riskieren Strafen. Die Toleranzfrist gilt nur für Unternehmen, die nachweisen können, dass sie sich bemühen, die Vorgaben zu erfüllen.
Welche Arten von Plattformen sind verfügbar?
Die DGFiP unterhält ein nationales Verzeichnis mit über 150 zertifizierten Plattformen, die von kostenlosen Tools für kleine Unternehmen bis hin zu integrierten Lösungen für Großunternehmen reichen.
Wie lange dauert die Registrierung bei einer zertifizierten Plattform?
Die Registrierung bei einer zertifizierten Plattform dauert in der Regel etwa 15 Minuten.
Gilt die Toleranzfrist für alle Unternehmen?
Nein, die Toleranzfrist gilt nicht für Unternehmen, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften verstoßen. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie sich aktiv bemühen, die Anforderungen zu erfüllen.
Wann müssen KMUs mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen beginnen?
KMUs, TPEs und Mikrounternehmen müssen erst ab dem 1. September 2027 elektronische Rechnungen ausstellen.
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