Berufsgeheimnis Unter Der Französischen E-Rechnungsverordnung
Seit dem 1. September 2026 müssen alle Unternehmen in Frankreich elektronische Rechnungen empfangen können, während große und mittlere Unternehmen zusätzlich E-Rechnungen ausstellen müssen. Diese Verpflichtung wirft eine bislang wenig beachtete Frage auf: Wie vereinbaren sich die gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten bestimmter Berufsgruppen mit den Transparenzanforderungen der E-Rechnungsverordnung?
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. September 2026 müssen alle Unternehmen in Frankreich elektronische Rechnungen empfangen können, während große und mittlere Unternehmen zusätzlich E-Rechnungen ausstellen müssen.
- Die Übertragung von Rechnungsdaten über verpflichtende E-Rechnungs Kanäle könnte gegen das Berufsgeheimnis verstoßen, da diese Daten durch zertifizierte Plattformen (PDPs) und das öffentliche Portal Chorus Pro fließen.
- Compta Online's Fallstudie (Fall Nr. 36) behandelt dieses Spannungsfeld und betont, dass es sich um eine rechtliche und keine rein technische Frage handelt.
- Es gibt derzeit keine klare rechtliche Lösung für dieses Problem, und weitere Klarstellung durch Gesetzgeber oder Rechtsprechung ist erforderlich.
Kontext
Frankreichs E-Rechnungsmandat steht vor einer entscheidenden Phase. Ab dem 1. September 2026 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können, während große und mittlere Unternehmen zusätzlich E-Rechnungen ausstellen müssen. Eine dritte Phase, die kleine Unternehmen und Selbstständige betrifft, folgt am 1. September 2027. Diese Fristen sind unverändert geblieben.
Parallel dazu besteht in Frankreich ein starker rechtlicher Schutz der Berufsgeheimnisse, insbesondere für Steuerberater, Anwälte und andere regulierte Berufsgruppen. Das E-Rechnungsverfahren erfordert jedoch, dass Rechnungsdaten über zertifizierte Plattformen (Plateformes de Dématérialisation Partenaires, PDPs) und in manchen Fällen über das öffentliche Rechnungsportal (Chorus Pro / PPF) übertragen werden. Dies wirft die Frage auf, ob die Übertragung von Rechnungsdaten durch verpflichtende E-Rechnungs Kanäle eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht darstellt oder ob hier eine zulässige Ausnahme gilt.
Was sich ändert: Die Compliance-Spannung
Der Kern des Konflikts liegt in der Interaktion zwischen zwei rechtlichen Pflichten:
Berufsgeheimnis: Gemäß Artikel 226-4 des französischen Strafgesetzbuches müssen bestimmte Berufsgruppen (wie Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) über die ihnen anvertrauten Informationen Stillschweigen bewahren.
E-Rechnungsverordnung: Die verpflichtende Nutzung zertifizierter Plattformen (PDPs) und des öffentlichen Portals Chorus Pro für den Austausch von Rechnungsdaten erfordert jedoch eine gewisse Transparenz und standardisierte Datenübertragung.
Die kritische Frage lautet: Wird die Übertragung von Rechnungsdaten über diese Pflichtkanäle als Verstoß gegen das Berufsgeheimnis gewertet oder gibt es eine gesetzliche Ausnahme für diese Fälle? Compta Online's Fallstudie (Fall Nr. 36) behandelt genau dieses Spannungsfeld und betont, dass es sich um eine rechtliche und keine rein technische Frage handelt.
Auswirkungen auf Steuerberater und ihre Kunden
Steuerberater und deren Mandanten stehen vor einem doppelten Compliance-Dilemma. Während die E-Rechnungsverordnung eine standardisierte Datenübertragung verlangt, müssen gleichzeitig Berufsgeheimnisse gewahrt bleiben. Diese Spannung ist in der bestehenden Rechtsliteratur und offiziellen Leitlinien kaum behandelt worden.
Compta Online's Fallstudie ist eine der wenigen Ressourcen, die dieses Thema als eigenständige Rechtsfrage und nicht nur als technische Herausforderung behandelt. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es derzeit keine klare rechtliche Lösung gibt und dass weitere Klarstellung durch Gesetzgeber oder Rechtsprechung erforderlich ist.
Ausblick: Was zu beachten ist
Die nächsten Monate und Jahre werden zeigen, wie sich diese Rechtsfrage entwickelt. Wichtige Meilensteine sind:
- 1. September 2026: Inkrafttreten der Empfangs- und Ausstellungsverpflichtung für große und mittlere Unternehmen.
- 1. September 2027: Ausweitung der Ausstellungsverpflichtung auf kleine Unternehmen und Selbstständige.
Offene Fragen bleiben, wie die Berufsgeheimnisse in der Praxis gewahrt werden können, ohne gegen die E-Rechnungsverordnung zu verstoßen. Eine mögliche Lösung könnte in der Anpassung der gesetzlichen Ausnahmen liegen, um die Datenübertragung über PDPs und Chorus Pro explizit zu erlauben.
Häufig gestellte Fragen
- Gilt die E-Rechnungsverordnung auch für kleine Unternehmen und Selbstständige?
- Kleine Unternehmen und Selbstständige müssen ab dem 1. September 2027 elektronische Rechnungen ausstellen können. Die Empfangsverpflichtung gilt jedoch bereits ab dem 1. September 2026 für alle Unternehmen.
- Was passiert, wenn ein Steuerberater gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt?
- Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann gem. Artikel 226-4 des französischen Strafgesetzbuches strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher entscheidend, dass Steuerberater die Berufsgeheimnisse ihrer Mandanten auch im Rahmen der E-Rechnungsverordnung wahren.
- Gibt es Ausnahmebestimmungen für die Berufsgeheimnisse im Rahmen der E-Rechnungsverordnung?
- Derzeit gibt es keine klaren Ausnahmebestimmungen, die die Übertragung von Rechnungsdaten über E-Rechnungs Kanäle explizit erlauben. Compta Online's Fallstudie betont jedoch die Notwendigkeit einer rechtlichen Klärung dieser Frage.
- Welche Rolle spielen zertifizierte Plattformen (PDPs) bei der E-Rechnungsverordnung?
- Zertifizierte Plattformen (PDPs) sind ein zentraler Bestandteil der E-Rechnungsverordnung, da sie den standardisierten Austausch von Rechnungsdaten gewährleisten. Die Nutzung dieser Plattformen ist jedoch mit den Berufsgeheimnissen bestimmter Berufsgruppen nur schwer vereinbar.
- Wie können Steuerberater ihre Mandanten bei der Einhaltung der E-Rechnungsverordnung unterstützen?
- Steuerberater sollten ihre Mandanten über die rechtlichen und technischen Anforderungen der E-Rechnungsverordnung informieren und gemeinsam mit ihnen eine Lösung finden, die sowohl die Verpflichtungen der E-Rechnungsverordnung als auch die Berufsgeheimnisse wahrt.