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Technische Probleme und Regelungsänderungen erschweren FATCA-Meldungen in Deutschland

Das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im FATCA Newsletter 05/2026 aktuelle technische Probleme und regulatorische Änderungen bekannt gegeben, die deutsche Finanzinstitute bei der Erfüllung ihrer FATCA-Meldepflichten behindern. Die kombinierten Auswirkungen dieser Systemfehler und gesetzlichen Änderungen erhöhen die Compliance-Risiken für die anstehende FATCA-Meldung 2025.

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Das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im FATCA Newsletter 05/2026 aktuelle technische Probleme und regulatorische Änderungen bekannt gegeben, die deutsche Finanzinstitute bei der Erfüllung ihrer FATCA-Meldepflichten behindern. Die kombinierten Auswirkungen dieser Systemfehler und gesetzlichen Änderungen erhöhen die Compliance-Risiken für die anstehende FATCA-Meldung 2025.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BZSt hat im FATCA Newsletter 05/2026 aktuelle technische Probleme und regulatorische Änderungen bekanntgegeben.
  • Drei zentrale Systemprobleme behindern die FATCA-Meldungen: Verletzung der Nil-Report-Verarbeitung, Probleme bei mehrfachem TINs in Meldungen und Verzögerung des XML-Upload-Tools.
  • Durch das 9. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften müssen ab dem Meldungszeitraum 2025 FTINs neben US-TINs gemeldet werden.
  • Finanzinstitute stehen vor erhöhten Compliance-Risiken aufgrund der Kombination aus technischen und regulatorischen Herausforderungen.

Das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im FATCA Newsletter 05/2026 aktuelle technische Probleme und regulatorische Änderungen bekannt gegeben, die deutsche Finanzinstitute bei der Erfüllung ihrer FATCA-Meldepflichten behindern. Die kombinierten Auswirkungen dieser Systemfehler und gesetzlichen Änderungen erhöhen die Compliance-Risiken für die anstehende FATCA-Meldung 2025.

Kontext: Aktuelle Herausforderungen für FATCA-Meldungen

FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) erfordert von ausländischen Finanzinstituten die Meldung bestimmter Kontoinformationen an die US-Steuerbehörde IRS. In Deutschland wird diese Pflicht durch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA zur Umsetzung von FATCA sowie nationale Regelungen umgesetzt. Seit dem Inkrafttreten des 9. Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften am 3. Juli 2026 sind Anpassungen in §117a AO und §8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV in Kraft, die insbesondere die Meldung ausländischer Steueridentifikationsnummern (FTINs) betreffen.

Diese regulatorischen Änderungen kommen zu einer Reihe technischer Probleme im FATCA-Meldesystem des BZSt, die seit Juli 2026 bekannt sind und aktuell noch nicht vollständig behoben scheinen. Besonders betroffen sind die Verarbeitung von Nullmeldungen sowie Meldungen mit mehrfach identischen TINs.

Aktuelle technische Probleme im FATCA-Meldesystem

1. Nullmeldungen können nicht an die IRS übermittelt werden

Ein zentrales Problem betrifft die Verarbeitung von Nullmeldungen im BZSt-Onlineportal. Aktuell können eingereichte Nullmeldungen nicht an die IRS weitergeleitet werden, und es können auch keine Verarbeitungsprotokolle generiert werden. Diese Funktion sollte laut BZSt ursprünglich im September 2026 repariert werden, der aktuelle Status erfordert jedoch eine Überprüfung der neuesten BZSt-Advisories.

Wichtig ist, dass laut BZSt keine gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung von Nullmeldungen besteht. Die Einreichung außerhalb des anwendbaren Meldezeitraums ist zulässig und hat keine rechtlichen Konsequenzen. Dies gibt den Instituten gewisse Spielräume bei der Handhabung dieser Meldungen, solange das Problem besteht.

2. Probleme bei der Verarbeitung mehrfacher identischer TINs

Ein weiteres technisches Hindernis betrifft die Verarbeitung von FATCA-Meldungen mit mehrfach identischen Taxpayer Identification Numbers (TINs). Derzeit kann das System solche Meldungen nicht verarbeiten. Als Workaround müssen betroffene Institute entweder den DIP-Massendaten-Interface nutzen oder die Meldungen auf mehrere separate Einreichungen aufteilen.

3. Verzug bei der Veröffentlichung des XML-Upload-Tools

Das BZSt hatte ein XML-Upload-Tool für FATCA-Meldungen geplant, dessen Dokumentation bereits im Kommunikationshandbuch Teil 1 veröffentlicht wurde. Die Veröffentlichung des Tools war für den 15. Juli 2026 vorgesehen. Ob diese Frist eingehalten wurde, erfordert eine Überprüfung der aktuellen BZSt-Advisories.

Regulatorische Änderungen und ihre Auswirkungen

Neue Meldepflicht für FTINs

Durch das am 3. Juli 2026 in Kraft getretene 9. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften wurden §117a AO und §8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV angepasst. Diese Änderung greift eine Anforderungen des IRS auf, die in IRS Notice 2024-78 formuliert wurde.

Ab dem Meldungszeitraum 2025 müssen Finanzinstitute nicht nur US-TINs, sondern auch ausländische Steueridentifikationsnummern (FTINs) für alle FATCA-Konten melden. Dies gilt auch für bestehende Konten, sodass bereits gesammelte Daten möglicherweise ergänzt oder aktualisiert werden müssen.

Auswirkungen auf die Praxis

Die Kombination aus technischen Problemen und neuen regulatorischen Anforderungen führt zu einer erhöhten Compliance-Risiken für Finanzinstitute, die sich auf den FATCA-Meldezyklus 2025 vorbereiten. Besonders relevant ist dabei:

  • Die Notwendigkeit, FTINs für bestehende Konten zu sammeln und zu melden
  • Die Unsicherheit bezüglich der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des XML-Upload-Tools
  • Die Notwendigkeit, alternative Lösungen für die Verarbeitung von Meldungen mit identischen TINs zu finden
  • Die mögliche Verzögerung bei der Einreichung von Nullmeldungen

Ausblick: Was Finanzinstitute jetzt tun sollten

Finanzinstitute, die von diesen Problemen betroffen sind, sollten folgende Schritte in Betracht ziehen:

  1. Regelmäßige Überprüfung der BZSt-Advisories: Um den aktuellen Status der technischen Probleme und die Verfügbarkeit des XML-Upload-Tools zu überwachen.
  2. Anpassung interner Prozesse: Um den neuen Anforderungen für die Meldung von FTINs gerecht zu werden.
  3. Nutzung der verfügbaren Workarounds: Für die Verarbeitung von Meldungen mit identischen TINs.
  4. Zusammenarbeit mit Verbänden und Beratern: Um aktuelle Informationen zu erhalten und Lösungen für die anstehenden Herausforderungen zu entwickeln.

Häufig gestellte Fragen

Welche konkreten technischen Probleme gibt es beim FATCA-Meldesystem des BZSt?
Aktuell können Nullmeldungen nicht an die IRS übermittelt werden, der System kann Meldungen mit mehrfach identischen TINs nicht verarbeiten, und das geplante XML-Upload-Tool wurde möglicherweise noch nicht veröffentlicht.
Was sind die wichtigsten regulatorischen Änderungen, die FATCA-Meldungen betreffen?
Ab dem Meldungszeitraum 2025 müssen Finanzinstitute laut §117a AO und §8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV neben US-TINs auch ausländische Steueridentifikationsnummern (FTINs) für alle FATCA-Konten melden.
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung von Nullmeldungen?
Nein, laut BZSt besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung von Nullmeldungen. Die Einreichung außerhalb des anwendbaren Meldezeitraums ist zulässig und hat keine rechtlichen Konsequenzen.
Welche Workarounds gibt es für die Verarbeitung von Meldungen mit mehrfach identischen TINs?
Als Workaround können betroffene Institute entweder den DIP-Massendaten-Interface nutzen oder die Meldungen auf mehrere separate Einreichungen aufteilen.
Wie können Finanzinstitute sich auf die neuen FTIN-Meldepflichten vorbereiten?
Institutionen sollten ihre internen Prozesse anpassen, um die Sammlung und Meldung von FTINs für bestehende Konten sicherzustellen. Regelmäßige Überprüfung der BZSt-Advisories und Zusammenarbeit mit Verbänden und Beratern sind empfehlenswert.
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