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E-Invoicing-Pflicht für große und mittelgroße Steuerpflichtige in der Dominikanischen Republik ab dem 1. November 2026

Die Dirección General de Impuestos Internos (DGII) der Dominikanischen Republik hat bestätigt, dass große und mittelgroße Steuerpflichtige ab dem 1. November 2026 ausschließlich elektronische Rechnungen (e-CF) ausstellen müssen. Die Gültigkeit von nicht-elektronischen Typ-B-Quittungen endet am 31. Oktober 2026, außer in deklarierten Notfallsituationen gemäß Kapitel IX der Verordnung 587-24.

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Die Dirección General de Impuestos Internos (DGII) der Dominikanischen Republik hat bestätigt, dass große und mittelgroße Steuerpflichtige ab dem 1. November 2026 ausschließlich elektronische Rechnungen (e-CF) ausstellen müssen. Die Gültigkeit von nicht-elektronischen Typ-B-Quittungen endet am 31. Oktober 2026, außer in deklarierten Notfallsituationen gemäß Kapitel IX der Verordnung 587-24.

Das Wichtigste in Kürze

  • Große und mittelgroße Steuerpflichtige in der Dominikanischen Republik müssen ab dem 1. November 2026 ausschließlich elektronische Rechnungen (e-CF) ausstellen.
  • Nicht-elektronische Typ-B-Quittungen verlieren ihre Gültigkeit für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr am 31. Oktober 2026 und dürfen nur noch in Notfallsituationen verwendet werden.
  • Unternehmen müssen im Nationalen Steuerregister (RNC) registriert sein, über ein gültiges digitales Zertifikat verfügen und die technischen Spezifikationen der DGII für E-Invoicing erfüllen.
  • Die DGII hat 190 autorisierte Dienstleister für die Unterstützung bei der Umstellung auf E-Invoicing benannt.

Hintergrund

Die E-Invoicing-Pflicht in der Dominikanischen Republik ist das Ergebnis eines schrittweisen Umsetzungsprozesses, der in der Allgemeinen Norm 06-2018 und dem Gesetz 32-23 verankert ist. Diese Regelungen sehen vor, dass die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung nach Steuerpflichtigen-Klassifikationen erfolgt. Der aktuelle Schwerpunkt liegt auf großen und mittelgroßen Unternehmen, die ab November 2026 ausschließlich elektronische Rechnungen ausstellen müssen.

Die DGII hat klargestellt, dass der Übergang zu elektronischen Rechnungen (e-CF) bestimmte technische Voraussetzungen erfordert. Dazu gehören die Registrierung im Nationalen Steuerregister (RNC), der Besitz eines gültigen digitalen Zertifikats für steuerliche Prozesse und die Einhaltung der technischen Spezifikationen der DGII für die Erstellung und Übertragung von E-Rechnungen.

Was sich ändert

Ab dem 1. November 2026 müssen große und mittelgroße Unternehmen in der Dominikanischen Republik ausschließlich elektronische Rechnungen (e-CF) ausstellen. Nicht-elektronische Typ-B-Quittungen verlieren ihre Gültigkeit für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr am 31. Oktober 2026 und dürfen nur noch in deklarierten Notfallsituationen gemäß Kapitel IX der Verordnung 587-24 verwendet werden.

Für die Umstellung auf e-CF müssen die betroffenen Unternehmen drei Hauptanforderungen erfüllen: Sie müssen im Nationalen Steuerregister (RNC) registriert sein, über ein gültiges digitales Zertifikat für steuerliche Prozesse verfügen und die technischen Spezifikationen der DGII für die Erstellung und Übertragung von E-Rechnungen einhalten.

Technische Anforderungen

Die DGII hat 190 elektronische Rechnungsstellungsdienstleister im ganzen Land autorisiert, um die Unternehmen bei der Umstellung zu unterstützen. Diese Dienstleister bieten technische Lösungen an, die den Anforderungen der DGII entsprechen und eine reibungslose Implementierung elektronischer Rechnungen ermöglichen.

Auswirkungen für Unternehmen

Die Umstellung auf E-Invoicing erfordert von den betroffenen Unternehmen eine gründliche Vorbereitung und Anpassung ihrer internen Prozesse. Die technischen Anforderungen der DGII müssen genau eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die elektronischen Rechnungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Die Nutzung von autorisierten Dienstleistern kann den Umstellungsprozess erleichtern, da diese über die notwendige Expertise und technischen Lösungen verfügen. Unternehmen sollten jedoch sorgfältig prüfen, welcher Dienstleister ihren spezifischen Anforderungen am besten entspricht.

Compliance-Risiken

Die Nichteinhaltung der E-Invoicing-Pflicht kann zu rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Strafen führen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die technischen Anforderungen der DGII erfüllen und ihre elektronischen Rechnungen korrekt ausstellen. Eine gründliche Due-Diligence-Prüfung der autorisierten Dienstleister ist ebenfalls entscheidend, um Compliance-Risiken zu minimieren.

Ausblick und was zu beachten ist

Der 1. November 2026 ist der feste Stichtag für die Einführung der E-Invoicing-Pflicht in der Dominikanischen Republik. Unternehmen haben nun 15 Tage Zeit, um ihre internen Prozesse anzupassen und sicherzustellen, dass sie die technischen Anforderungen der DGII erfüllen.

Es wurden keine Verzögerungen oder überschreibenden Ankündigungen gemeldet, daher ist die Umstellung auf E-Invoicing unumgänglich. Unternehmen sollten die autorisierten Dienstleister sorgfältig prüfen und ihre technischen Lösungen implementieren, um die Compliance mit den neuen Vorschriften zu gewährleisten.

Wichtige Fristen

    1. Oktober 2026: Ablaufdatum für nicht-elektronische Typ-B-Quittungen, außer in deklarierten Notfallsituationen.
    1. November 2026: Stichtag für die verpflichtende Nutzung von elektronischen Rechnungen (e-CF) durch große und mittelgroße Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen sind von der E-Invoicing-Pflicht betroffen?
Große und mittelgroße Unternehmen in der Dominikanischen Republik müssen ab dem 1. November 2026 ausschließlich elektronische Rechnungen ausstellen.
Was passiert mit nicht-elektronischen Typ-B-Quittungen ab dem 1. November 2026?
Nicht-elektronische Typ-B-Quittungen verlieren ihre Gültigkeit für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr am 31. Oktober 2026 und dürfen nur noch in deklarierten Notfallsituationen gemäß Kapitel IX der Verordnung 587-24 verwendet werden.
Welche technischen Anforderungen müssen Unternehmen für die Umstellung auf E-Invoicing erfüllen?
Unternehmen müssen im Nationalen Steuerregister (RNC) registriert sein, über ein gültiges digitales Zertifikat für steuerliche Prozesse verfügen und die technischen Spezifikationen der DGII für die Erstellung und Übertragung von E-Rechnungen einhalten.
Wie viele autorisierte Dienstleister gibt es für die Unterstützung bei der Umstellung auf E-Invoicing?
Die DGII hat 190 autorisierte Dienstleister im ganzen Land benannt, die Unternehmen bei der Umstellung auf E-Invoicing unterstützen können.
Was sind die Konsequenzen, wenn Unternehmen die E-Invoicing-Pflicht nicht einhalten?
Die Nichteinhaltung der E-Invoicing-Pflicht kann zu rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Strafen führen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die technischen Anforderungen der DGII erfüllen und ihre elektronischen Rechnungen korrekt ausstellen.
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