Griechenland verschiebt zweite E-Invoicing-Welle auf November 2026
Griechenland hat den verpflichtenden Starttermin für E-Invoicing im zweiten Implementierungszeitraum auf November 2026 verschoben. Diese Verzögerung betrifft Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Million Euro im Jahr 2023 und ist die erste geänderte Frist für diese zweite Welle.
Das Wichtigste in Kürze
- Griechenland hat den Starttermin für die zweite E-Invoicing-Welle auf November 2026 verschoben.
- Betroffen sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Million Euro im Jahr 2023.
- Die genauen neuen Fristen sind noch nicht von den griechischen Steuerbehörden bestätigt worden.
- Unternehmen sollten ihre Vorbereitungen fortsetzen und auf offizielle Ankündigungen warten.
Kontext
Griechenland führt sein E-Invoicing-Mandat in Wellen ein, wobei größere Unternehmen bereits in früheren Phasen erfasst wurden. Die zweite Welle zielt auf kleinere Unternehmen ab, deren Jahresumsatz 2023 nicht mehr als 1 Million Euro betrug. Ursprünglich sollten diese Unternehmen ab dem 1. Oktober 2026 verpflichtend E-Invoices ausstellen, mit einem Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2026 und vollständiger Umsetzung ab dem 1. Januar 2027.
Diese Verschiebung ist die erste bekannte Anpassung des Zeitplans für die zweite Welle und betrifft eine bedeutende Gruppe kleinerer griechischer Unternehmen. Die genaue Verschiebung des Starttermins innerhalb November, das Ende der Übergangsphase sowie die vollständige Umsetzung sind noch nicht bekannt.
Was sich ändert
Der ursprüngliche Starttermin für die zweite Welle war der 1. Oktober 2026, mit einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2026 und vollständiger Umsetzung ab dem 1. Januar 2027. Die griechischen Behörden haben nun den Starttermin auf November 2026 verschoben. Allerdings sind die genauen Details des neuen Zeitplans, einschließlich des spezifischen Starts im November, des Endes der Übergangsphase und des vollen Implementierungsdatums, noch nicht von den griechischen Steuerbehörden bestätigt worden.
Auswirkungen für Unternehmen
Die Verzögerung gibt kleinen Unternehmen in Griechenland zusätzliche Zeit, ihre Systeme auf die neuen Vorgaben anzupassen. Allerdings bleibt eine gewisse Unsicherheit bestehen, da die genauen neuen Fristen noch nicht bekannt sind. Unternehmen sollten ihre Vorbereitungen fortsetzen, jedoch die offiziellen Ankündigungen der griechischen Steuerbehörden abwarten.
Ausblick und was zu beachten ist
Die genauen Daten der neuen Fristen werden von den griechischen Steuerbehörden noch bekannt gegeben. Unternehmen sollten die offiziellen Quellen im Auge behalten, um keine wichtigen Informationen zu verpassen. Die Verzögerung könnte auch darauf hindeuten, dass es weitere Anpassungen geben könnte, daher ist es wichtig, sich regelmäßig zu informieren.
Häufig gestellte Fragen
- Welche Unternehmen sind von der Verschiebung betroffen?
- Die Verschiebung betrifft kleinere Unternehmen, deren Jahresumsatz 2023 nicht mehr als 1 Million Euro betrug.
- Warum wurde der Starttermin verschoben?
- Die genauen Gründe für die Verschiebung sind noch nicht bekannt, aber es könnte mit technischen oder organisatorischen Herausforderungen zusammenhängen.
- Was sollten Unternehmen jetzt tun?
- Unternehmen sollten ihre Vorbereitungen für die E-Invoicing-Pflicht fortsetzen und auf offizielle Ankündigungen der griechischen Steuerbehörden warten, um über die genauen neuen Fristen informiert zu sein.
- Gibt es eine Übergangsfrist nach der neuen Umsetzung?
- Die genauen Details zur Übergangsphase sind noch nicht bekannt, daher sollten Unternehmen die offiziellen Ankündigungen abwarten.
- Wo können Unternehmen offizielle Informationen zur Verschiebung finden?
- Offizielle Informationen werden auf der Website der griechischen Steuerbehörden veröffentlicht.